Soziale Gerechtigkeit durch Mindestlohn: Die Lösung!? – Folge 13 der “Tirade um acht”

Ist der Mindestlohn der Schlüssel zur Gerechtigkeit? (Bildmontage: WIR)

Das Thema: “Gerechtigkeit durch Mindestlohn: Die Lösung?!”, behandeln WIR über den YouTube-Kanal von Michael Dangel im Rahmen der Folge 13 der  “Tirade um acht”.

Beginn der Ausstrahlung ist diesmal ausnahmsweise Samstag, den 20. März 2021, ab 20 Uhr!

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Nachfolgend der entsprechende Verweis:

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Michael Dangel – “Tirade um acht”

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#tiradeumacht

Nachfolgend Inspirationen zur Folge 13: (Es gilt das gesprochende Wort)

“Tirade um acht”, Folge 13: “Mindestlohn und Gerechtigkeit: die Lösung!?”

Sehr geehrte Damen und Herren,

willkommen zu einer weiteren Folge der “Tirade um acht”, heute zum Thema: “Soziale Gerechtigkeit durch Mindestlohn: Die Lösung?!”

Wenn WIR uns dieses Themas annehmen, müssen wir zunächst zur letzten Folge “BGE” und “impliziter Mindestlohn” zurückkommen. Warum?

Durch die Transferleistungsansprüche des angeblichen Sozialstaates, also die Grundsicherung, welche im Volksmund HARTZ-IV genannt wird, wird dem leistungsfähigen Unwilligen faktisch in der real existierenden bunten Republik so etwas wie ein Grundeinkommen gewährt – allein: es ist nicht bedingungslos! Der Arbeitsfähige kann bei jedem Arbeitsangebot die Summe all seiner Transferleistungsansprüche mit seinem verfügbaren Einkommen bei Tätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn in Vollzeit vergleichen. Klar ist: Wird das Lohnabstandsgebot zwischen Tätigkeit bei Mindestlohn in Vollzeit gegenüber perfidem Nichtstun auf Kosten anderer nicht gewahrt, hat der potentielle Arbeitnehmer keinerlei Ambitionen, eine Tätigkeit aufzunehmen.

Kurzer historischer Rückblick: Die Agenda 2010 von Altkanzler Gerhard Schröder

Die damals noch nicht ganz so bunte Republik war bekanntlich zur Jahrtausendwende der “kranke Mann Europas”. Seit der Kanzlerschaft Willy Brandts hatte die Bundesrepublik von Konjunkturzyklus zu Konjunkturzyklus eine Erhöhung des eisernen Bestandes an Arbeitslosen um ungefähr 800.000,- zu verzeichnen. Zusätzlich ächzt die Weltwirtschaft generell noch unter den Folgen des Platzens der Dotcom-Blase zur Jahrtausendwende. Bei der Verkündung seines bis heute fast beispiellosen Reformprogrammes am 14. März 2003 weist Deutschland eine Arbeitslosenquote von 11,3% auf, was selbst nach offiziellen Statistiken mehr als 4,7 Millionen Menschen ohne Arbeit bedeutete.

Schuld hieran waren jahrzehntelang Tarifabschlüsse über dem Produktivitätszuwachs und ein ausuferndes Sozialsystem, das nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes noch das Instrument der Arbeitslosenhilfe kannte. Letztere konnte letzten Endes bis zur Verrentung bezogen werden. Die Folge hiervon war, dass der implizite Mindestlohn durch die weit ausgebreitete soziale Hängematte des bundesrepublikanischen Transferleistungssystems für Geringqualifizierte über dem möglichen Verdienst bei der geltenden Entlohnung im Niedriglohnsektor war. Insofern bezog man millionenfach lieber weiterhin staatliche Transferleistungen, anstatt zu arbeiten.

Damit räumte Altkanzler Schröder mit seiner wohlgemerkt damals rot-grünen Regierung auf und dampfte unter anderem die unsägliche Arbeitslosenhilfe ein, legte diese mit der Sozialhilfe zusammen und drückte das nach dem gleichnamigen erfolgreichen Manager und SPD-Mitglied benannte Hartz-IV-Konzept politisch durch. Die hieraus sich ergebenden positiven Effekte, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, können kaum überschätzt werden. Die Zahl der Arbeitslosen sank um mehr als zwei Millionen, die Zahl der Erwerbstätigen stieg auf die gekannte Werte an und der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wurde von 6,5% im Jahr 2003 binnen zehn Jahren halbiert.

Wirkungen von Hartz-IV: Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor Europas

So positiv die Auswirkungen der Hartz-IV-Reformen auch gesamtwirtschaftlich waren, so wirksam die Aktivierung gering Qualifizierter für die Minderung der Arbeitslosenquote auch war, in zeitlicher Folge der Einführung der Hartz-IV-Reformen entwickelte sich eben durch die Reaktivierung von Minderqualifizierten für den Arbeitsmarkt der größte Niedriglohnsektor in Heilbronn. War bereits bei der Einführung der Hartz-IV-Reformen das Zetern von nationalen und internationalen Sozialisten groß, wurde der Druck auf die politische Führung durch Gewerkschaften und andere gesellschaftsrelevante Gruppen ob der angeblichen sozialen Ungerechtigkeit immer größer. Mit Verweis auf andere europäische Länder wurde der Ruf nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn immer lauter und schließlich im Rahmen der Großen Koalition ab dem 01.01.2015 flächendeckend eingeführt.

Nicht eindeutige Wirkung eines Mindestlohnes auf die Beschäftigung

Tendenziell wirkt ein Mindestlohn beschäftigungshemmend, insbesondere dann, wenn die gesetzlich garantierte Entlohnung über der Wertschöpfung des Arbeitnehmers liegt. Je deutlicher der Mindestlohn über der Wertschöpfung liegt, desto schädlicher ist er für die gesamtwirtschaftliche Beschäftigungssituation. Eindeutig ist dieser angebotsorientierte theoretische Ansatz allerdings nicht, denn unter gewissen Bedingungen kann ein Mindestlohn auch beschäftigungserhöhende Wirkung haben.

Nicht nur bei dieser wirtschaftspolitischen Frage, aber gerade bei der Frage des Mindestlohns gibt es so etwa wie den ewigen Widerstreit zwischen angebots -und nachfrageorientierter Wirtschaftspolitik: Wie sieht das Ergebnis der Beschäftigungswirkung bei Mindestlohn in Anbetracht der real existierenden Lohnsituation in Buntland aus?

Im Rahmen der Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes zum 01.01.2015 in Buntland gab es eine weit beachtete Studie unter Federführung der Freien Universität Berlin zum Thema: “Der flächendeckende Mindestlohn” vom Februar 2014, die damals ergebnisoffen die Folgen der bereits politisch fixierten Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes von EUR 8,50 ab Jahresbeginn 2015 zu analysieren suchte.

Neoklassik versus Nachfrageimpuls

Zwei theoretische Ansätze wurden in diesem Berliner Gutachten angeführt, nämlich der neoklassische Ansatz, nach dem eine Erhöhung des Mindestlohnes über den Wettbewerbslohn zu Arbeitsplatzverlusten führen muss. Und einen nachfrageorientierten, monopsonistischen Ansatz, nach dem ein Mindestlohn unter bestimmen Bedingungen, insbesondere dann, wenn er über dem Reservatslohn der Arbeitnehmer ist, eine beschäftigungserhöhende Wirkung hat. Interessant in diesem Zusammenhang übrigens, dass in der akademischen Diskussion das angebliche Kaufkraftargument gar nicht mehr erst bemüht wird, nachdem durch eine Mindestlohnerhöhung die gesamtwirtschaftliche Nachfrage angekurbelt würde. An derartigen Unfug glauben nur ungebildete Gewerkschaftsheinis sowie angebliche Sozialdemokraten und ihre neomarxistischen Helfershelfer der GRÜN*innen.

Soweit die Vergangenheit. Der Mindestlohn wurde ja bekanntlich eingeführt. Eindeutige Beschäftigungseffekte gab es weder positiv wie negativ, denn es gab und gibt erhebliche Überlagerungen des Lohnerhöhungseffektes, insbesondere durch die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft. Aufgrund des offensichtlichen Volkstods bzw. der Überalterung der deutschen Leistungsgesellschaft, welche die bunte Republik nach der bitteren Kriegsniederlage wiederaufgebaut hat, gibt es im Hinblick der Durchschnittsqualifikation nur eine Richtung: gen Süden! Insofern war der Mindestlohn früher und er ist es heute in Anbetracht eines glasklaren Arbeitnehmermarktes und bei realistischer Betrachtung der weiterhin aufgespannten sozialen Hängematte für positive Beschäftigungseffekte wirkungslos.

In jedem Fall unstrittig negativ zu beurteilen, selbst bei einem nachfrageorientieren wirtschaftspolitischen Ansatz, wird der Mindestlohn, wenn er deutlich über dem Reservatslohn ist, also dem niedrigsten Lohn, zu dem ein Arbeitnehmer seine Leistung anbietet. Dann wird die saudumme Phrase der sozialen Gerechtigkeit zum Bumerang. Dann wird das hirnverbrannte Geschwafel, man müsse mit seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten können, zur hohlen Phrase.

Warum ist das so? Seit jeher ist jedes Umlagesystem, das jeden Sozialstaat durchzieht, tendenziell eine Subvention für Geringverdiener gewesen. Nehmen wir nur einmal die Beiträge zur Krankenversicherung: Ist ein Besserverdienender nur deshalb versicherungsmathematisch zu höheren Beiträgen zu verdonnern, weil er mehr verdient? Mit Sicherheit nicht! Im Gegenteil: Allein zu berücksichtigen wäre das gesundheitliche Risiko! Das Gehalt ist völlig irrelevant. Ähnlich verhält es sich mit allen Ertragssteuerzahlungen. Braucht denn ein Besserverdienender die Autobahn mehr als eine Hartz-IV-Made? Ist nicht der Besserverdienende eher derjenige, der auf das Bildungssystem der perfiden bunten Republik scheißt, und lieber seiner Kinder auf die Privat- statt auf die leistungshemmende multirassische staatliche Schule schickt?

Fassen WIR es zusammen: Der Mindestlohn wird umso schädlicher, je höher er sich von seiner eigentlichen Wertschöpfung entfernt. Niemand wird jemals wollen, dass leistungsschwache Arbeitnehmer abgezogen werden zugunsten dann tatsächlich ausbeuterischer Unternehmer. In Sozialistenkreisen ist hier der Begriff “Ausbeutung” üblich. Aber im Buntland von Heute fallen in vielen Fällen gerade die Angehörigen der Generation Schlauchboot unter das Mindestlohndiktat! Sollen die Kostgänger aus Asien und Afrika also wenigstens schuften, wenn sie uns hier schon auf der Tasche liegen!

In der nächsten Folge will ich mit Ihnen noch das Thema “Renten” als abschließenden Anteil des verfügbaren Einkommens beleuchten, bevor wir zu neuen Ufern aufbrechen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich hoffe WIR sehen uns wieder bei der nächsten Folge der “Tirade um acht”.