Wahlkampfparolen zum Einlullen
Derzeit trudeln in vielen deutschen Haushalten Schund-Flugschriften der Bundesvorsitzenden der CDU ein – ihres Zeichens Bundeskanzlerin dieses Landes. Zu Wahl wird anempfohlen: Angela M., die von vielen Rechtsgelehrten verschiedener Straftaten bezichtigt wird. Sie wirbt um die Stimme der Wähler, weil sie “Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben.” stehe.
Dieses papier gewordene propagandistische Brechmittel täuscht über den Sündenfall des “kinderlosen Weibes aus Mecklenburg-Vorpommern” kurz vor dem zweiten Jahrestag ihrer größten Selbstbezichtigung hinweg.
Am 22. September 2015 sagte Angela Merkel, zumindest formell Bundeskanzlerin des deutschen Volkes, in einer CDU/CSU Fraktionssitzung in Berlin den nachfolgenden, bezeichnenden Satz:
“Mir doch egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin, nun sind sie halt da!”
Spätestens da wird ihr weltbrüderlich-sozialistisches Selbstverständnis offenbar.
Hier wird ihr angeblicher politischer Pragmatismus offenbar als das, was er in Wirklichkeit ist: Ein liberales Programm, das die ethnische und rassische Identität Deutschlands zu schleifen bereit ist – für die mehr als fragwürdige Aussicht künftigen Wohlstands!
Fakt ist: Ohne volklichen und rassischen Identitätskern fällt Deutschland ins Mittelmaß zurück!
Es gibt nicht wenige, die sich für Zeitgenossen wie Angela D. das wünschen, was das Nürnberger Mordkonsortium der Alliierten für die angeblichen deutschen Kriegsverbrecher war: Ein Tribunal, das den Schein des Rechts vorspiegelt und wunschgemäß aburteilt.
WIR aber meinen: WIR wollen für die Kanzlerin der illegalen Einwanderung sowie der volklichen und rassischen Zersetzung ein Verfahren auf Basis des Rechtsstaats – sobald dieser in diesem unserem Lande vollständig wiederhergestellt ist.
Nach der siegreichen Kulturrevolution von rechts und des vollständigen Umkrempelns dieses unseres Landes wird dies unangenehm für Angela und ihre mehr als vierzig Räuber der deutschen Zukunft werden!
Böswillige Zeitvertreter trauern bei dieser Aussicht schon jetzt der Tatsache nach, dass das Spandauer „Kriegsverbrechergefängnis“ nach dem mysteriösen Tod von Rudof Hess seinerzeit schon geschleift wurde….
WIR aber meinen: Bei solch einer Selbstbezichtigung der bisher nicht vorbestraften Angela D. wie oben aufgeführt stehen zu deren Verurteilung mehr als genügend aktuelle Strafrechtsnormen zur Verfügung. Deutschland muss sich nicht wie die perfiden alliierten Sieger des letzten Jahrhunderts auf ein angeblich existentes höheres Recht berufen, welches sich befugt glaubte, allgemeine Rechtsgrundsätze zu übergehen. Seinerzeit wurde mit einem ehernen Rechtsgrundsatz gebrochen: “Nulla poena sine lege” – keine Strafe ohne Gesetz. Für die amorphe Phrase eines “Verbrechens gegen die Menschlichkeit” gab und gibt es kein Strafgesetz! Für die Beihilfe zur illegalen Einwanderung schon!