20. November 1945: 75 Jahre Nürnberger Mordkonsortium

75 Jahre Nürnberg: Traditionslinie von „höherem Recht“ und Notstandsgesetzgebung (Bildmontage: WIR)

Steinmeiers perfide Geschichtsklitterungen

Die Spitzen des untergegangenen NS-Staates sollten vorgeführt, herabgesetzt und mit dem Schein des Rechts bestimmungsgemäß abgeurteilt werden. Letzteres war das Hauptziel der „Nürnberger Prozesse“; zertrümmert werden sollte auch das gesamte Denken und die Weltanschauung der Männer, die wie gewünscht in vielen Fällen hingerichtet wurden. Hätte man die Haupttäter der nationalsozialistischen Regierung einfach dingfest gemacht und standrechtlich erschossen, dann hätten die Pseudo-Richter von Nürnberg das offensichtliche Mordkonsortium nicht als Gerichtsverhandlung tarnen können. Allein – und es muss wiederholt werden: Der Prozess und alle Aburteilungen erfolgten nur mit dem Schein des Rechts. Heute bezeichnete der Bundespräsident in einem Festakt dieses Vorgehen als „Revolution“. Bezeichnend für die bunte Republik.

Rechtstradition der bunten Repubik: „Höheres“ Recht bricht geltendes Recht

„Nulla poena sine lege.“ – keine Bestrafung ohne Gesetz. Dieser Rechtsgrundsatz sollte in jedem Rechtsstaat gelten. Nur wenn dieser Rechtsgrundsatz gilt, hat ein Gemeinwesen das Attribut Rechtsstaat verdient. Die Bundesrepublik Deutschland ohnehin nur als Übergangskonstrukt nach dem zweiten Weltkrieg und im aufkommenden kalten Krieg konzipiert hatte mit diesem Rechtsgrundsatz schon allein deswegen seine Probleme, weil der westdeutsche Teilstaat, der aus Trizonesien hervorging, ohnehin nie mehr als die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid) war. Ein pseudodeutscher Staat von alliierten Gnaden. Von Souveränität noch Lichtjahre entfernt. Bis heute. Insofern sind die Geschehnisse, die sich vor 75 Jahren in Nürnberg zutrugen, ein weiterer Geburtsfehler der Bundesrepublik Deutschland.

Bis heute hat die Bundesrepublik bekanntlich keine Verfassung, die ihr vom deutschen Volk gegeben wurde, sondern nur ein Grundgesetz, das vom parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 verabschiedet wurde. Unter alliierten Vorgaben. Unter Ausschluss konservativer und nationaler Eliten. Fürwahr ein eklatantes demokratisches Defizit. Ähnlich defizitär wie die Pseudo-Verfassungsgebung für die Bundesrepublik zeigte sich auch die Rechtsstaatlichkeit des Nürnberger Mordkonsortiums.

Nulla Poena sine lege – ein Rechtgrundsatz liegt im Staub zu Nürnberg

Verurteilt wurden die NS-Kriegsverbrecher nicht für nachweisliche, persönlich begangene Straftaten, sondern nicht zuletzt im Rahmen eines Rechtskonstruktes, das es zuvor nicht gab: für ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘. Der eigentlich zutreffende englische Begriff ‚crimes against humanity‘ spricht Bände, bedeutet doch humanity in erster Linie Menschheit, nicht Menschlichkeit. Und Völkerverbrechen sind im Gegensatz zur Menschlichkeit noch klar umrissen. In der deutschen Übertragung wurde selbst der bisher nicht existente Straftatbestand syntaktisch verwässert. Dazu passt der gänzlich misslungene, bewusst pseudoreligiös gehaltene und keiner klaren Interpretation zugängliche Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Was für eine jämmerliche Phrase!

Ein eklatanter Rechtsbruch und ein reiner Beliebigkeit ausgesetztes Berufen auf „höheres Recht“ lag wie oben ausgeführt den Nürnberger Urteilen zugrunde, denn hier wurden Angeklagte verurteilt für einen Straftatbestand, den es zuvor gar nicht gab. Die öffentliche, vermeintlich rechtsstaatliche Aburteilung stellte aber nur einen weiteren, vor Augen der gesamten Weltöffentlichkeit vollzogenen Schritt in Richtung Umerziehung dar. Welche Folgen die seit dem 8. Mai 1945 bis heute fortgesetzte Umerziehung hat, erkennen WIR alle heute: Die ohnehin schwächlich konstituierte Bundesrepublik ist gänzlich degeneriert zur bunten Republik.

Damals „höheres Recht“ für NS-Verbrecher, heute unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen für Corona-Kritiker

Hier soll nicht der ohnehin gänzlich aussichtslose Versuch unternommen werden, die Angeklagten von Nürnberg von Schuld freizusprechen. Perfide war bei dem sogenannten Nürnberger Kriegsverbrechertribunal jedoch, dass man die offensichtliche Farce eines Gerichtsverfahrens mit dem Schein des Rechts versehen wollte. Es konnten nicht einmal Beweisanträge für die eigene Verteidigung seitens der Angeklagten vorgebracht werden. Den Verteidigern, wenn es sie denn überhaupt gab, waren die Hände gebunden. Insofern hat das widerwärtige Treiben der Henker von Nürnberg, die sich Richter nannten, die Bezeichnung Nürnberger Mordkonsortium mehr als verdient.

Abstoßend auch, welche Rechtstradition sich bereits in der ‚guten alten‘ Bundesrepublik Deutschland daraus entwickelt hat. Man betrachte nur die Vorgänge zum Straftatbestand der „Bildung einer terroristische Vereinigung“ zu Zeiten der unsäglichen RAF. Gewiss, größere Lumpen als die roten Mörder gab es selten in der deutschen Geschichte. Aber hier wurde bruchstückweise vorhandenes Richterrecht im Sinne eines höheren Rechts zurechtgebogen, um Straftäter zu verurteilen, denen man keine oder nur unbedeutende eigene Straftaten nachweisen konnte.

In die degenerative Tendenz der bunten Republik wie der oben entwickelten Rechtstradition passt, wie von Seiten der Politik-Verantwortlichen bei nahezu allen Corona-Verordnungen geltendes Recht mit Füßen getreten wurde. Durch die Bank von Unverhältnismäßigkeit geprägt, wird zwar auf breiter Front bei Klagen das exekutive Vorhaben von den zuständigen Gerichten kassiert, aber das dauert. Und nicht jeder wagt es zu klagen. Wie zu RAF-Zeiten wird seit Ausbrechen der aktuellen Pandemie von Notstand fabuliert. Wie in totalitären Staaten wird auf Verbote und Diktate, nicht etwa auf Eigenverantwortung gesetzt. Die vermeintlichen Untertanen werden wir unreife Wesen behandelt, die geführt werden müssen. Der nächste, wenngleich letzte Schritt wird sein, dass renitente Staatsbürger in erster Linie als Gefahr für die Regierenden und damit gleichgesetzt für den Status Quo gesehen werden. Um die allgemeine Ordnung und die Rahmenbedingungen ‚in diesem, unserem Lande‘ aufrecht zu erhalten, müssen Zwangsmaßnahmen aller Art ergriffen werden. Nur dann bleibt der Ist-Zustand bestehen: Die Merkel’sche Farce eines Deutschland, in dem die Corona-Lemminge gut und gerne leben.

#rechtspositivismusjetzt

#schlussmitgesinnungsjustiz