23. Mai 1949: Grundgesetz von alliierten Gnaden
Die vielzitierten Mütter und Väter des Grundgesetzes waren gewiss von vielfältigen politischen Ideen und Überzeugungen beseelt. Genauso unzweifelhaft ist, dass der seinerzeit in Bonn tagende Palamentarische Rat das mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehene Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsstaaten ausgearbeitet hat. Hier gab es klare Vorgaben inhaltlicher Art an das Gesetzeswerk und personeller Art im Hinblick auf die Mitglieder des Gremiums des Parlamentarischen Rates und des vorhergehenden Verfassungskonventes auf Herrenchiemsee im August 1948. Vorgeschoben wurden die Erfahrungen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates. Im Kern wurde genauso die Axt an die Weimarer Verfassung gelegt, die sich angeblich aufgrund konzeptioneller Fehler nicht bewährt hatte. Am Ende geriet das Grundgesetz zur Grundlage der Umerziehung des deutschen Volkes, die heute in einer von Dekadenz geprägten völligen Verhausschweinung der Bevölkerung in diesem unserem Lande finale Züge annimmt.
Die Zeiten ändern sich – das Grundgesetz wird nur neu interpretiert
Heute, 75 Jahre nach seiner Verabschiedung, fallen allen Bundesrepublikanern wie „den Menschen, die schon länger hier leben“ (Angela Merkel) ganz wesentliche Säulen eines nunmehr faktisch bis zum Sanktnimmerleinstag perpetuierten, eigentlich als Grundgesetz struktuierten Gesetzeswerkes mit nie erwarteter Macht auf die Füße. Welch dramatische Wendungen die Geschichte für das geschundene Nachkriegsdeutschland nehmen würde, konnten die Damen und Herren in Herrenchiemsee wie Bonn seinerzeit beileibe nicht erahnen. Nun erweist sich das Grundgesetz zunehmend als Hemmschuh für eine gedeihliche Entwicklung der Bundesrepublik, wenn es nicht gar ein fundamentales Hindernis für die Zukunft Deutschlands nicht zuletzt in seiner ethnischen Verfasstheit darstellt.
Zukunftsbruchstellen des Grundgesetzes
Hier erweist sich die teleologische Auslegung des Volksbegriffes durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des jüngsten NPD-Verbotsverfahrens weg von einem ethnischen Identitätskern hin zu einem rein willensmäßig aufgefassten Begriff der Nation als katastrophale Entwicklung einer zeitgeistgewandeten Interpretation des Grundgesetzes.
Nachfolgend seien die eklatantesten Schwächen des Grundgesetzes beleuchtet. Hier werden bewusst staatsökonomische Fehlkonstruktionen wie die zur Verschwendung und mangelnder Haushaltsdisziplin einladende Finanzverfassung der Bundesrepublik („Länderfinanzausgleich“) außen vor gelassen, um nicht in Buchformdimensionen auszuufern.
Grundrecht auf Asyl: Einladung für den „youth bulge“ von Versorgungssuchenden aus Afrika und Asien
Bei dem unsäglichen Artikel 16 GG hatten die Väter des Grundgesetzes die Flüchtlingsströme der Nachkriegszeit im Auge. Was jedem der 1949 in Bonn tagenden Mitglieder des Parlamentarischen Rates heute die Zornesröte ins Gesicht treiben würde, ist das perfide Ausnutzen – der Missbrauch! – des Asylrecht durch den anflutenden Männerüberschuss Afrikas und Asiens. Mehr noch als der massenhafte Aufbruch der Versorgungssuchenden dürfte die Geburtshelfer des Grundgesetzes das geradezu selbstmörderische Nachgeben der umerzogenen Bundesrepublikaner im Hinblick auf das Einfordern von Teilhabe am üppigen Sozialsystem der Bundesrepublik seitens der „Fachkräfte“ und „Goldstücke“ zur Weißglut treiben. Wahrlich: Die ausnutzende Generation Schlauchboot wird Deutschland in eklatanter Weise zum Nachteil gereichen gegenüber der vorhergehenden ausgenutzten Generation ‚Praktikum‘.
Vermeidung eines starken Zentralstaates führt zu Hypertrophie des Föderalismus
Da ein starker Zentralstaat Potential für ein wiedererstarkendes Deutschland aufweisen könnte, war einer der aliierten Vorgaben ein strikter Föderalismus in der neuen Verfassung unter Vorbehalt. Der Dualismus von Bundestag und Bundesrat – seit Jahrzehnten faktisch eine Politikblockade – gepaart mit der real existierenden Hypertrophie des Föderalismus – siehe Bildungswahnsinn der Länder – wird nun im 21. Jahrhundert zur realen Gefahr für den im Nachkriegsdeutschland erwirtschafteten Wohlstand. Genauso grenzdebil wie das komplette Bildungsversagen Bundesrepublikaniens mutet für den Verfasser als Steuerfachmann die Tatsache an, dass es kein ‚Bundesfinanzamt‘, sondern nur 16 Landesfinanzämter gibt, die sich um die Rechtsanwendung und die Beitreibung der Bundes- und Landessteuern kümmern. Im Föderalismus der in Scheinblüte befindlichen ‚bunten Republik‘ murkst auch zu Beginn des dritten Jahrtausends jedes Bundesland munter weiter vor sich hin – politisch verbrämt als Pochen auf Eigenständigkeit.
Vermeidung eines starken Mannes führt zu einem Bundespräsident mit Grüßaugust-Qualitäten
‚Da ein Adolf genug war‘ gestaltete man das Amt des Staatsoberhaupts im Grundgesetz fast ausschließlich repräsentativ aus. War schon das Grundgesetz nie dem Staatsvolk direkt zur Abstimmung vorgelegt und weist damit ein direktdemokratisches Defizit auf, sollte nicht einmal der Bundespräsident mit Zügen eines Grüßaugust vom Volk direkt gewählt werden. Diese Direktwahl hätte schließlich dazu führen können, dass das Staatsoberhaupt aufgrund seiner auf seine Person vereinigten Mehrheit der Wahlberechtigten und trotz seiner nur repräsentativen Befugnisse nicht nur über den Parteien stehen, sondern die Parteien in ihrer Bedeutung überflügeln und politisch vor sich hertreiben könnte. Salopp gesagt: Weil man sich aus Angst vor einem neuen Führer ins Hemd geschissen hatte, sollte das Staatsoberhaupt sich insbesondere aufs Winken und Phrasendreschen konzentrieren.
Art. 1 GG mit seiner Proklamation höheren Rechts mutiert zum pseudo-humanitären Einfallstor für Gutmenschen
Die virtuellen Kotztüten musste der Verfasser im Rahmen der Lobpreisungen zum 70. GG-Purzeltag dann herausholen, wenn der mit pseudoreligiösem Pathos versehene Artikel 1 thematisiert wurde. Kein Satz im Grundgesetz hat katastrophalere Auswirkungen auf Deutschland als dessen Artikel eins. Über den in vielen wirklichen Verfassungen völlig zu recht verankerten Grundrechten – besser: Staatsbürgerrechten – thront als höhere Rechtsnorm der unsägliche Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Gegen den Satz ist an sich nichts einzuwenden. Daran mag jeder glauben. Jeder mag für sich interpretieren, was darunter zu verstehen ist. Aber einen Glaubenssatz mit universalistischer Ausrichtung an den Beginn einer vorläufigen höchten Rechtsordnung zu stellen, ist ein rechtswissenschaftlicher Treppenwitz. In ethnischer Hinsicht hat das Grundgesetz mit seinem Artikel 1 die Grundlage für die Abschaffung des Staatsvolkes geschaffen, auf dessen Staatsgebiet es seine Gültigkeit beansprucht.
Gänzliche Neukonzeption der höchsten Rechtsnorm erforderlich
Kosmetische Korrekturen am Grundgesetz sind letztlich wirklungslos. Ist die Konzeption eines Verfassungskonstrukts fehlerhaft, kann dem eine zeitgemäße Anpassung auch nicht abhelfen. „Ich habe einen Traum“ (Martin Luther King), dieser vielzitierte Satz muss auch für das national denkende Deutschland möglich sein. Insofern versprüht die Weimarer Verfassung gerade im 21. Jahrhundert einen gewissen Charme. Eine ethnozentristische Grundkonzeption, mit tragenden Säulen eines vom Volk gewählten Staatsoberhauptes mit starker Machtposition in Form einer Präsidialverfassung, einer starken Zentralgewalt und demgegenüber unter Auslassung einer Länderebene autonom vor Ort handelnder Kommunen nach dem Subsidiaritätsprinzip – das könnte fürwahr die Leitlinie für eine Verfassung sein, die Deutschland wieder Zukunftsperspektiven eröffnet. Anstatt Glaubensformeln zu Beginn einer Verfassung wird es höchste Zeit, von einer moralisierenden Rechtsauffassung mit pseudo-humanitärem Anstrich hin zu einem zukunftsweisenden Rechtspositivismus umzuschwenken!
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