Antifa: Eine kriminelle Vereinigung (§129a StGB)? Veröffentlicht am 7. Juni 20237. Juni 2023 von Remstalrebell2 Stellt die Antifa eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar? (Bildquelle: YouTube) Related posts Die Buntland-Lüge – von Michael Dangel Laut Umfragen sind zwei Drittel der Deutschen gegen das Verbrenner-Aus. Sollten die Grünen sich daran halten? Besser geht’s nicht – die Corona-Pandemie demaskiert die bunte Republik