Antifa: Eine kriminelle Vereinigung (§129a StGB)? Veröffentlicht am 7. Juni 20237. Juni 2023 von Remstalrebell2 Stellt die Antifa eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar? (Bildquelle: YouTube) Related posts Erhöre uns! Die Corona-Fetischisten beim Gebet – Aktion „Schwarze Wahrheit“ Bundestag: „Zerstörung der Identität eines Volkes durch Massenzuwanderung ist Völkermord!“ Corona-Irrsinn: „Wenn Hundesalons geöffnet, aber Friseure geschlossen haben!“ – Folge 7 der „Tirade um acht“