Antifa: Eine kriminelle Vereinigung (§129a StGB)? Veröffentlicht am 7. Juni 20237. Juni 2023 von Remstalrebell2 Stellt die Antifa eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar? (Bildquelle: YouTube) Related posts Wie geht es heute dem „KAPITALISMUS“? Thorsten Polleit über Geldmonopol und „Great Reset“ Ist das ein besonderer Krieg? Eine „Zeitenwende“?