Antifa: Eine kriminelle Vereinigung (§129a StGB)? Veröffentlicht am 7. Juni 20237. Juni 2023 von Remstalrebell2 Stellt die Antifa eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar? (Bildquelle: YouTube) Related posts Grüne Jammerlappen: „Schlagt die Öko-Faschisten, wo ihr sie trefft?“ „Neger-Deutschland“ gewinnt nicht einmal gegen „Juden“ (U21 EM in Rumänien/Georgien) Weimar statt Bonn: Nach 75 Jahren hat sich das provinzielle Bonner Grundgesetz überlebt