Antifa: Eine kriminelle Vereinigung (§129a StGB)? Veröffentlicht am 7. Juni 20237. Juni 2023 von Remstalrebell2 Stellt die Antifa eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar? (Bildquelle: YouTube) Related posts „Auszeichnungen und Preise sind wie Hämorrhoiden. Früher oder später bekommt sie jedes Arschloch.“ (Oskar Wilde) Zweierlei Maß: Anti-Corona-Demonstration wird aufgelöst – Ausländer-Demo nicht! Herr vergib Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun – von Michael Dangel