Antifa: Eine kriminelle Vereinigung (§129a StGB)? Veröffentlich am 7. Juni 20237. Juni 2023 von Remstalrebell2 Stellt die Antifa eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar? (Bildquelle: YouTube) Related posts Nachbetrachtungen zu den Wahlen in den Niederlanden im Hinblick auf das europäische Wahljahr 2017 Verfassungsschutz beobachtet Identitäre – mir egal ^^ Ernst Wolff: “Auf der letzten Etappe zum Crash”