Kneipen und Restaurants wieder geschlossen: Bundesregierung als Gastronomiekiller (Aktualisierung des Berichts vom 28. April 2020)

Covidioten in Berlin, Stuttgart und Heilbronn stoppen! (Bildmontage: WIR)

Wellenbrecher-Lockdown-Beschluss vom 28. Oktober 2020: Sie hat es wieder getan!

Infolge drastisch steigender Corona-Infizierungen hat die Bundesregierung in Kumpanei mit den 16 Ministerpräsidenten bekanntlich in einer nicht einmal vom Grundgesetz  gedeckten abgestimmten koordinierten Aktion einen Lockdown light ‚beschlossen‘, ohne zuvor die Parlamente auf Bund- und Länderebene zu befragen. Wieder einmal musste nach Auffassung der perfiden Flüchtlingskanzlerin gehandelt werden. Mithin ist das unsägliche „kinderlose Weib aus Mecklenbug-Vorpommern“ (Dr. Reinhold Oberleercher), das unser Land immer noch bekanzlert, im Oktober 2020 in ähnlich perfider Weise vorgegangen wie dereinst im September 2015 als sie einen für das deutsche Volk unsäglich schädlichen Flüchtlings-Tsunami über Deutschland hereinbrechen ließ.

Oktober 2020 der Wellenbrecher-Lockdown – September 2015 der Flüchtlings-Tsunami: Stoppt Merkel! Stoppt die impertinente Geldverschwendung der Bundesregierung!

Erschreckende Tatenlosigkeit der Länderfürsten

Einst galt Bodo Ramelow als roter Rambo, seit dem erbärmliche Einknicken gegenüber Merkels Entschließungsvorlage vom 28. Oktober wissen WIR es: Ramelow ist ein sozialistischer Maulheld. Großspurig hatte er seinen Widerstand angekündigt! Es kam nichts! Mehr als Stinkefinger-Zeigen gegenüber Parlamentskollegen ist nicht drin beim roten Bodo! Von allen anderen Ministerpräsidenten war ohnehin nichts oder wenig zu erwarten. Die große Koalition auf Bundesebene fordert ihre Disziplin ein! Erfolgreich wurde vom noch immer nicht ausgebremsten System Merkel Panik geschürt und ‚Verantwortung‘ eingefordert.

Im Ergebnis ist die Entschließungsvorlage nichts anderes als – zynisch gesagt- ein Beschluss aus dem Führerhauptquartier light. „Es musste gehandelt werden!“ – beim Flüchtlingstsunami im September 2015 noch mit gewisser exekutiver Berechtigung, ist die ehemalige FDJ-Funktionärin im Oktober 2020 dem System, in dem sie aufwuchs, einen ganzen Schritt näher gekommen: Ohne exekutive Kompetenz wurden die Länderfürsten ohne Rückgrat auf sozialistische Linie gebracht. Parlamentarismus wird in Zeiten von schwarz-rot ohnehin als lästiges Übel behandelt!

Merke: Wer wie die Regierungsverantwortlichen stets neue Allgemeinverfügungen erlässt, die dann von den Gerichten auf breiter Front einkassiert werden, hat keinerlei Respekt vor dem Gesetz!

Kneipenkillerin Merkel: Faktenresistente Wiederholungstäterin

Manche mögen den Maßnahmen der bunten Republik im Kern sogar beipflichten, ist es doch erfolgreich gelungen, ein allgemeines Klima der Angst zu erzeugen. Was aber wie beim ersten Lockdown faktenresistent daherkommt, ist die Schließung aller Speise- und Schankwirtschaften. Gerade vorgenannte Unternehmen haben in vorbildlicher Weise sehr effiziente Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt. Die Gastrobranche in Gestalt der Speise- und Schankwirtschaften sind nachweislich kein Pandemietreiber. Warum ohnehin chronisch unterbelegte Hotels nun nur noch Geschäftsreisende beherbergen dürfen, verstehen nur die Urheber eines Konzeptes ohne ökonomischen Sachverstand, allein geprägt von Angst.

Es ist geradezu niederträchtig alle Gastronomiebetriebe zu schließen: Unabhängig vom örtliche Pandemiegeschehen, unabhängig vom Hygienekonzept und schließlich unabhängig davon, ob es sich um eine Speise- und/oder Schankwirtschaft handelt. WIR hoffen auf die Interessenvertretung des Hotel- und Gaststättengewerbes DEHOGA: Hoffentlich wird eine gigantische Klagewelle gegen alle perfiden Verantwortlichen dieser Maßnahme ohne Sinn und Verstand losgetreten.

Alarmstufe Rot für die Veranstaltungsbranche seit acht Monaten

Im Schatten der Gastronomie, aber mit dieser überlappend hat am Tage des unsäglichen Lockdown-Light-Beschlusses eine vielbeachtete Demonstration der gesamten Veranstaltungsbranche stattgefunden. Mit einer Million direkt in der Veranstaltungsbranche Beschäftigten hat dieser sechstgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland sogar 100.000 Beschäftige mehr als die Automobilindustrie.

Von vielen übersehen ist das deutsche Veranstaltungsgewerbe Weltmarktführer und Exportschlager zugleich. Aber seit acht Monaten hält das System Merkel diese Branche systematisch am Boden. Daher heißt es völlig zu recht: Alarmstufe rot für die gesamte Branche. Abstandsgebot, Verbot von Veranstaltungen über 500 Personen – ein Killer für das Veranstaltungsgewerbe. Hinzu kommt eine mehr als dürftige und vor allem nicht zielgerechte Unterstützung dieses bedeutenden Wirtschaftszweiges: Hier wird eine ganze Branche durch Verbohrtheit und Ignoranz an die Wand gefahren!

Das Veranstaltungsgewerbe kann ein noch so gutes Hygienekonzept vorlegen. In Deutschland sagen das System Merkel und ihre willfährigen Helfershelfer stets: „Nein!“. Da findet in Budapest das Supercup-Finale zwischen dem FC Bayern und dem FC Sevilla noch am 24. September vor 20.000 Zuschauern statt – ohne jegliche nachweisbare pandemische Auswirkung nach perfekter Organistation. In bundesrepublikanischen Landen, geprägt von Angst und jeder fehlenden Lebensfreude, soll schon bei 250/500 Personen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen. Und das in Anbetracht der Weltmarktführung der deutschen Veranstaltungsbranche. Verstehen wird das nur die Kanzlerin der Flüchtlingsinvasion und Coronahysterie!

Politik der Geldverschwendung: Dein Name ist Angela Merkel

WIR haben stets hervorgehoben, dass der angeblich humanitäre Akt der Flüchtlingskanzlerin im September 2015 ökonomisch betrachtet nichts anderes ist, als gutes Geld einer – überspitzt formuliert- Generation Schlauchboot hinterherzuwerfen, die faktisch für unser Deutschland nichts anderes darstellt als ökonomischen Ballast. Am Anfang waren es noch die Versorgungssuchenden, die auf Merkels Einladung unser Land zu einem zweiten Wirtschaftswunder verhelfen sollten. Nun in Anbetracht einer nüchternen Analyse der Qualität der Eingeladenen sind es die Kinder des Merkel’schen Flüchtlings-Tsunamis, die unser Land retten sollen. Da hat die feine Kanzlerin wohl ihre eigene Geburtenzurückhaltung zum Programm gemacht!

Heute wird in Anbetracht des unverhältnismäßigen Lockdowns für alle Betriebe bestimmter Branchen erneut die gleiche, unverantwortliche und geldverschwenderische Politik betrieben: Erst raubt man Firmen die Existenzgrundlage, peppelt sie dann mit der Gießkanne auf, um am Ende eben gerade nicht nur die rentablen Firmen mit Fördermaßnahmen zu unterstützen, sondern alle Marktteilnehmer mit Geld zuzuschütten. Im Ergebnis kommt es beim Flüchtlings-Tsunami im September 2015 wie beim Lockdown light im Oktober 2020 zu einer indikutablen Geldverschwendung und Fehlallokation von Mitteln, die nur eine zu verantworten hat: die Frau im Kanzleramt.

Oktober 2020 der Wellenbrecher Lockdown – September 2015 der Flüchtlings-Tsunami: Geldverschendung hat einen Namen: Stoppt Merkel!


 

Nachfolgend sei der Bericht vom ersten unverhältnismäßigen Lockdown aus dem April 2020 originalgetreu wiedergegeben:

„Wirte allein im Gasthaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

willkommen zu einer weiteren Folge von „Dangel – kurz&bündig – Wirtschaft ohne Tabus“. Heute zum aktuellen Thema: „Die Bundesregierung als Gastronomiekiller“.

Sie kennen alle die Bilder, meine Damen und Herren. Sie schlendern durch die Innenstadt Ihres Heimatortes. Traurig blicken Sie auf die geschlossenen Restaurants und Gaststätten, die kleinen Kneipen und Cafes in Ihrer Stadt, in denen Sie so viele schöne Stunden verbracht haben, wo Sie so nachhaltige Momente Ihres Lebens verbringen durften, wo Sie wichtige Sozialkontakte hatten oder nach der täglichen Mühsal der Arbeit Ihre Zerstreuung fanden. Alle diese uns ans Herz gewachsenen Orte sind derzeit verschlossen und leblos. Die Bundesregierung wie die Länder senden derzeit keinerlei Signale, dass sich dies zeitnah ändert.

Dabei trifft es insbesondere die Gastronomie hart, von Betriebsschließungen und damit als Folge zumeist von Einnahmen mit glatt null betroffen zu sein. Aufgrund von behördlichen Gängelungen, Irrsinnskonzepten aus dem Bundesfinanzministerium – also die vielzitierte Kassensicherungsverordnung – mit hirnrissigen Auflagen für jede kleine Eckkneipe sowie eines geänderten Freizeitverhaltens haben es Gastronomen schon lange schwer. Finanziell waren viele Gastronomen schon vor Corona nicht auf Rosen gebettet. Nun trifft alle Gastronomen die Pandemie wie ein Hammerschlag. Da kann auch die gut gemeinte, aber dilettantisch umgesetzte Corona-Soforthilfe nichts retten. Wenn die Gastronomen nicht bald ihre Pforten wieder öffnen dürfen, werden vielerorts für immer die Lichter der Gaststätten ausgehen.

Das Video zum Thema: Bundesregierung als Gastronomiekiller

Keine Wiedereröffnungsstretegie für die Gastronomie

Angst war und ist schon immer ein schlechter Berater gewesen. Anfangs hielt man Mund-Nase-Masken noch für unnötig, ja teilweise sogar schädlich. Jetzt ist es die feste Überzeugung der bunten Regierung, Masken seien zwingend erforderlich. Mit dieser Überzeugung – zumal ohne zeitliche Befristung – rückt die Wiedereröffnung von Gaststätten, rückt die Aufhebung der generellen Gastronomieuntersagung in immer weiterer Ferne. Man hat fast den Eindruck, man will hier eine Branche bewusst an die Wand fahren. Zuerst gängelt man sie, jetzt nimmt man ihr die Luft zum atmen. Die Corona-Soforthilfe ist in den meisten Fällen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit so viel Geld kann man die Gastroszene gar nicht zuschütten, dass sie einen Sommer ohne Betriebserlaubnis überleben könnte.

Hilflose Konzepte, dilettantische Steuerbeschlüsse

In Baden-Württemberg zeigt die grün-schwarze Regierung einmal mehr ihre völlige Unfähigkeit. Im Rahmen eines 300 Millionen-Paktes soll nach einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ vom 22.04.2020 nach dem Corona-Soforthilfe-Fiasko abermals dilettantisch mit der Gießkanne Geld unter die Gastronomen gebracht werden. So regt es zumindest die bemitleidenswerte CDU-Fraktion bzw. der Tourismusminister Guido Wolf im Ländle an. Der Beschluss der Bundesregierung, die gesetzliche Umsatzsteuer – im Volksmund Mehrwertsteuer genannt – auf sieben Prozent zu senken, das aber nur vom 01.07.2020 bis 30.06.2021, zeigt, wie weit man sich von der ökonomischen Realität entfernt hat. Zwei Mal innerhalb von nur zwei Jahren soll nun also der Umsatzsteuersatz zuerst gesenkt und später wieder erhöht werden. Erst runter, dann wieder rauf! Irre! Ein völlig unnötiger Mehraufwand. Hier ersetzt abermals Aktionismus geistige Windstille.

Was dem Ganzen aber den Boden ausschlägt, ist die Tatsache, dass die zeitlich beschränkte Steuersatzsenkung für zwölf Monate nur für Speisen, nicht aber für Getränke gelten soll. Hier fasst sich jeder Fachmann endgültig an den Kopf. Offensichtlich scheint der Corona-Virus auch die Hirne der politisch Verantwortlichen befallen zu haben. Und die hochqualifizierten Beamten des Bundesfinanzministeriums scheinen kein Gehör zu finden. Restaurants hilft man, die Kneipen lässt man im Regen stehen. Den Euro-Schuldenstaaten will man Hunderte von Milliarden Euro in den Hintern pusten. Aber für die Gastronomie, bei der jeder – selbst die Polit-Schwachmaten  in Berlin und Stattgart – gerne einkehrt, ist kein Geld da. Die eklatanten Ausnahmeausfälle der Gastronomie können nicht mehr durch Nachholeffekte nach Wiedereröffnung kompensiert werden wie in anderen Branchen. Egal wie es läuft: Normalität und die bisher gewohnte Gästeauslastung sind in Zeiten von Corona bis auf weiteres unerreichbar. Ein Hinweis auf die Stichworte Abstandsgebot und Mund-Nasen-Maske genügt!

Durchdachtes Konzept mit Nachhaltigkeit

Was wäre daher richtig gewesen: Man hätte den Umsatzsteuersatz rückwirkend zum 01.01.2020 auf 7% senken müssen. Und zwar nicht nur für Speisen, nein: auch für alle Getränke. Kurzer Hinweis: Es war schon seit jeher absolut haarspalterisch, wenn man bei irgendwelchen Schnellfressketten einkehrte, dass bei Abholung mit dem Fahrzeug 7% auf der Rechnung auszuweisen sind, setzt man sich aber als Gast an ein Tischlein in den angeblichen Restaurants der Schnellfressketten bekommt  man in der Rechnung 19% Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Preis für den Endverbraucher bleibt aber immer gleich. Steuertheoretischer Hintergrund: Umsatzsteuerlich teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Wenn man dann also seinen Fraß in der Schnellfressbude selbst mit dem Tablett an ein Tischlein nimmt, dann soll die Dienstleistung der Essensaufnahme überwiegen und der 19%-Satz anzuwenden sein. Schwachsinn!

Würde man meinem Vorschlag folgen, so würden viele Betriebe durch nachträgliche Änderungen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen eine leistungsentsprechende Steuergutschrift erhalten, die viele Betriebe über den Sommer retten könnte – der vielleicht sogar ausfällt. Indem man die Senkung der Steuersätze für Getränke und Speisen aufrecht erhalten würde, wäre die Steuersenkungsmaßnahme auch nachhaltig und die Betriebe könnten bei gleichen Preisen höhere Gewinne erwirtschaften. Ein Beispiel für Nachhaltigkeit: Im Hotelgewerbe wurde im Rahmen der „Lex Mövenpick“ – die F.D.P. erhielt fleißig Spenden bei Ihrer letzten Regierungsbeteiligung aus dem Hause Mövenpick – der Steuersatz für Übernachtungen seit dem 01.01.2010 auf 7% gesenkt und so belassen.

Es gibt hier noch ein technisches Detail, weil mit der Senkung des Ausgangssteuersatzes auf 7% auch bei Unternehmern der  Vorsteuerabzug im Nachhinein herabgesetzt und die Eingangsrechnung an sich korrigiert werden muss. Beteiligt man an dieser Aufgabe beide Unternehmerseiten mit Korrekturpflicht in der Voranmeldung bzw. Jahresmeldung 2020, im Zeifel aus Vereinfachungsgründen ohne formelle Rechnungskorrektur, aber mit Kürzung des Vorsteuerabzugs beim Unternehmer, der die gastronomische Eingangsleistung erhält, so würde auch eine Doppelbegünstigung vermieden. Man kann hier auch sofort im Zuge der Umsatzsteuerkürzung mit Strafandrohungen aufmunitionieren und die leistungsbeziehenden Unternehmer umfangreich über den Vorsteuerabzug belehren, um eine entsprechende Drohkulisse aufzubauen. Wer es also so durchziehen will, wie ich es vorschlage, der kann es auch umsetzen.

Was dem ganzen den Boden ausschlägt, ist die Tatsache, dass nun auch die Automobilindustrie nach dem ermäßigten Steuersatz ruft. Völlig systemwidrig, denn ein Auto ist ein ganz normaler Gegenstand und unterscheidet sich fundamental von Nahrung, die weil lebensnotwendig in vielen Fällen mit reduziertem Steueratz verkauft wird. Die nachhaltige Steuersenkung für alle Leistungen der Gastronomie wäre demgegenüber zum einen eine Vereinfachung bei der Abrechnung – es ist keine Aufgliederung der Rechnung nach Getränken und Speisen erforderlich, zum anderen aber auch in die steuerliche Gesamtsituation der Gastroszenerie eingebettet: Wer die Situation der Gastronomie kennt, der weiß, dass der Wahnsinn der Kassensicherungsverordnung vor allem eine Attacke auf das Gastrogewerbe ist.

Ausweg: Hygiene-Konzept ausarbeiten und gegen die Komunen klagen

Eines ist klar: Ohne Hygiene- und Sicherheitskonzept keine Gaststättenwiedereröffnung. Wenn Sie aber, liebe Gastronomen, Ihre Hausaufgaben gemacht haben, ja sogar anbieten, die Gäste namentlich aufzuführen, um mögliche Epidemieketten nachvollziehen zu können, die Gäste auf das erhöhte Risiko hinweisen – denn die Maske ist des Gastronomen Feind, dann werden verständige Gerichte einer möglichen Klage gegen die Gemeinden und Städte früher oder später stattgeben. Und, liebe Gastronomen: Die Zeit läuft für Sie! WIR Deutschen und die hier lebenden Gäste werden uns diesen Wahnsinn des allumfassenden Kontaktverbotes nicht allzu lange mehr gefallen lassen. WIR als Gäste unserer Gastwirte werden Sie alle unterstützen und Ihnen die Treue halten. Ein Sommer ohne Bierchen oder Cocktail in Restaurants, Kneipen oder Biergärten ist kein Sommer. Und selbst Corona wird uns den Sommer nicht gänzlich nehmen können. Allenfalls die bunte Regierung!“

#Coronaexit

#Bundesregierungkilltgastro

#Gastrosteuernrunter

 

 

 

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