Fürs Eigene sein, heißt nicht, gegen das Fremde zu sein
Für die eigene Familie einstehen, für das Land, für das eigene Volk, wir haben sofort das Gefühl, das müsse doch erlaubt sein!
Und tatsächlich! Unser Grundgesetz erlaubt es nicht bloß, es fordert eindeutig, daß wir für unser Volk eintreten! Wer uns dies etwa verbieten will, handelt grundgesetzfeindlich. Meist ist leicht zu erkennen, daß solche Kräfte (etwa die des „Globalismus“) aus Eigennutz unser Grundgesetz aushebeln wollen.
Denn der alleroberste Wert des GG, sein Art 1, ist die Wahrung der „Menschenwürde“. Was das genau sein soll, die Menschenwürde, darüber gibt es unzählige Abhandlungen, Urteile der obersten Gerichte. „Menschenwürde“, das ist das, was jeden auszeichnet, der als Mensch geboren ist, das, was ihn von anderen Lebewesen und erst recht von allen Gegenständen unterscheidet.
Sapere Aude: Wage es, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen
Was macht aber den Menschen zum Menschen, was unterscheidet ihn von allem anderen, das existiert? Es ist seine Fähigkeit, zu denken, zu verstehen, zu planen: sein Verstand, seine Vernunft, sein Geist, seine „Geistigkeit“.
Der Geist des Menschen bringt Gedanken hervor, Ideengebäude, Kunstwerke.
Jedes Gespräch, jegliches Planen, das Lesen eines Buches, ist ein Werk des Geistes. Die Zeugnisse des Geistes werden bewahrt und weitergegeben in Büchern, Kunstwerken; dieses Weitergeben nennt man „Tradition“. Je eher ein Werk Anerkennung findet, desto länger bleibt es im Gedächtnis.
Die Erzeugnisse des Geistes entstehen in Gemeinschaft mit anderen Menschen, der Mensch ist ein Gemeinschaftswesen. Gruppen von Menschen, die miteinander Werke des Geistes schaffen, stellen eine Kulturgemeinschaft dar, ein Volk.
Kulturschaffen ist stark territorial aufgefächert
Dabei entfaltet sich in jeder Gruppe von gemeinsam geistig Tätigen ein bestimmter Stil, eine Art und Weise, die ihre Werke prägen, eine ganz eigene Kultur. Das Denken und das Austauschen von Gedanken braucht eine Sprache. Ein Volk, das ist also eine Sprach- und Kulturgemeinschaft. Da man sich meist mit Menschen austauscht, die in der Nähe wohnen, stellt das Volk zugleich eine Siedlungsgemeinschaft dar. Und da man mit jenen Partnern eine Familie gründet, mit denen man reden kann, die also die gleiche Sprache sprechen, mit denen man sich versteht, ist ein Volk zugleich auch eine Herkunfts- und Schicksalsgemeinschaft.
Ohnehin stammen meist gemeinsam Siedelnde von gleichen Ahnen ab, Fähigkeiten, Talente, Anlagen werden von den Eltern auf den Nachwuchs weitergegeben.
Es ist das Gebot des Grundgesetzes, die „Menschenwürde“ zu wahren, das bedeutet, die Geistigkeit als hohen Wert anzuerkennen. Die Kulturen der Menschen drücken sich aber in den Völkern aus, die Völker sind die Träger der Kultur. Daher fordert das GG von uns, das Volk als hohen Wert zu erkennen.
Wenn das Grundgesetz auch nur vom Deutschen Volk spricht, so bezieht sich die Erkenntnis des hohen Wertes der Kultur doch auf alle Völker in gleicher Weise. Die Völker sind verschieden, aber jedes davon stellt eine wertvolle Facette des menschlichen Geistes dar. Dabei ist es wichtig, das Mißverständnis zu vermeiden, die Anerkennung des eigenen Volkes würde die Abwertung anderer Völker bedeuten. In dieser Weise denken nur Verblendete eines ‚Auserwähltheitswahnes‘, die meinen, nur die eigene Gruppe, das eigene Volk sei wertvoll, die anderen bloß wertlose, seelenlose Masse, kaum menschlich; ja oft werden sie sogar dem „Vieh“ gleichgestellt. Diese Ansicht ist jedoch das gerade Gegenteil des vom GG geforderten Nationalismus, der alle Völker gleichermaßen für wertvoll und erhaltenswert hält. Die ausschließliche Aufwertung des Eigenen verbunden mit der absoluten Abwertung der Nachbarn bezeichnet man zur Unterscheidung als „Chauvinismus“, als Auserwähltheitswahn.