Reparationen: Sollen wir wieder zahlen?

Buntland soll an Polen blechen, wenn es nach Warschau geht (Bildquelle: Ansgar Scheffold/ unsplash)

Polen will Geld. Schon 2004 forderte der Sejm 600 Milliarden, kürzlich erneut 1400 Milliarden, etwa € 100.000 für jeden Nettosteuerzahler. Manche BR-dioten nicken dazu eifrig mit den Köpfen. Sie kennen die Rechtslage nicht, die bisher erpreßten Tribute und die Tatsache, daß diese Summen an die Hälfte der BRD-Staatsschuld heranreichen. Der Staatsschuld steht zwar etwa eine Billion an Guthaben gegenüber (Target 2-Saldo); die Billion ist allerdings ebenso uneinbringlich wie ein Kredit an Polen!

Eindeutige Rechtslage

Reparationen (wie auch Gebietsverschiebungen) können (jedenfalls galt das bis 1945) nur in einem Friedensvertrag frei vereinbart1) werden. Der wurde aber bis heute verweigert. Stattdessen errichteten (05. Juni 1945) die vier Alliierten eine absolute Militärherrschaft über die Deutschen, die dadurch (sogar bis 1955!) von Staatsbürgern zu rechtlosen Leibeigenen wurden. Dann setzten sie (in Potsdam) rechtswidrig gigantische Summen fest, die sie sich von den nun wehrlosen Deutschen „gewaltsam aneignen“ wollten: die UdSSR sollte den Raub in der SBZ durchführen und daraus alle Ansprüche Polens befriedigen. Als es 1953 in der SBZ nun wirklich gar nichts mehr zu plündern gab, erklärte (mit Zustimmung von Polen!) die UdSSR im Molotow-Grotewohl-Vertrag, die Eintreibung von „Reparationen“ werde eingestellt, Deutschland werde mit Jahresende von der Zahlung weiterer „staatlicher Nachkriegsleistungen“ freigestellt. Polen erklärte zusätzlich, „ …mit Wirkung vom 1.1.1954 auf die Zahlung von [deutschen] Reparationen zu verzichten“. Ein solcher Verzicht gilt als „einseitiges völkerrechtliches Rechtsgeschäft”. Ein Widerruf führt nicht zum Wiederaufleben von Ansprüchen. Beim Abschluß des Warschauer Vertrages 1970 hat Polen zudem ausdrücklich bestätigt, daß dieser Verzicht sich auf „ganz Deutschland“ bezog. Laut Völkerrecht kann also Polen keinerlei „staatliche Nachkriegsleistungen“ von der BRD fordern. Punkt!

Moralische Buntland-Verpflichtung?

Gibt es vielleicht eine moralische Ebene, und die Deutschen sollten „aus Gründen der Billigkeit“ einige Beträge locker machen? Hat Polen denn so garnichts von den Deutschen eingesackt? Hat etwa die UdSSR ihre Verpflichtung aus dem interalliierten Potsdamer Protokoll nicht eingelöst, „ …die Ansprüche Polens zu befriedigen“? Man kann diese Frage untersuchen, aber die Abmachungen zwischen den Feindstaaten (Potsdam) binden keineswegs die Deutschen oder die BRD: es sind „Abmachungen Dritter“.

Nun, die Sowjetunion hat Polen eine interessante Gegenrechnung aufgemacht.
Polen hatte nach 1918 nicht nur deutschbesiedelte Provinzen annektiert, sondern in mehreren Kriegen auch riesige Gebiete der Ukrainer, Weißrussen, Litauer (übrigens 1938 auch der Tschechen), in denen kaum ethnische Polen lebten, die aber in 20 Jahren massiv polonisiert wurden (bis auf etwa 15%). Dieses „Ostpolen“ gliederte Stalin 1939 wieder an die UdSSR an. Molotow setzte nun 1945 den Wert dieser wiedergewonnenen Gebiete ins Verhältnis zu Schlesien, Pommern, Danzig und S-Ostpreußen. Er bewertete die Vertreibungsgebiete mit 9,5 Milliarden Dollar (umgerechnet € 380 Milliarden; die niedrige Bewertung resultierte daraus, daß die Sowjets die Gebiete vor der Übergabe an Polen gründlichst ausgeplündert hatten).

Die Differenz zum Wert „Ostpolens“ (3,5 Mrd.) mußte Polen an Stalin in Form von Kohlelieferungen ausgleichen: schlesische Kohle, die von deutschen Zwangsarbeitern abgebaut werden mußte.
Die BRD-Administration gab 1995 allein das Grund- und Betriebsvermögen der Polen „zur Verwaltung“ übergebenen Gebiete (ohne Danzig, West- und Ostpreußen) mit 1,09 Billionen DM an2). Rechnet man für die nicht erfaßten Gebiete ebenfalls mit 1 Billion (1995), so ergibt sich nach heutiger Kaufkraft ein Betrag von etwa 2 Billionen Euro. Dabei sind In dieser Rechnung viele persönliche Vermögensverluste der Vertriebenen noch nicht berücksichtigt! Zudem hat ein Autor3) 1988 versucht, den immateriellen, kulturellen Wert der Gebiete materiell zu bewerten: heutiger Betrag zusätzlich 3-4 Billionen Euro. Der Wert der Vertreibungsgebiete (nur Polen!) beträgt also mehr als mehr als 5000 Milliarden, 5 Billionen Euro.

Aber das ist noch bei weitem nicht alles, was aus dem Vermögen der Deutschen an Polen geflossen ist. Allein von 1965-92 hat die BRD dem Land 27 Milliarden Euro obendrauf zugewendet1). Zusätzlich hatte der Westen unter Gierek in den Siebzigern 70 Milliarden in dem „Faß ohne Boden“ Polen versenkt. Die deutschen Zahlungen erfolgten zur Abgeltung von Ansprüchen von polnischen Privatleuten, als Wirtschaftshilfe und als Wirtschaftskredite, die Polen nie zurückzahlte.

Alliierter Milliaradenraub

Die Alliierten betrachteten 1945 Deutschland als Bonanza, die man straflos ausräumen dürfe. Zunächst transportierten sie Milliardenwerte an Lebensmitteln, Kohle, Landmaschinen, Bauholz, Gemälden, Sammlungen, ganzen Archiven, Kunstschätzen aus Museen und Kirchen, Gold und Devisen der Reichsbank ab. Etwa 100.000 alliierte Offiziere, Wissenschaftler und Ingenieure durchkämmten nach langen vorher vorbereiteten Plänen systematisch das Land nach allem, was irgend wertvoll war. Zum Beispiel hatte Stalin den Befehl gegeben, aus allen wissenschaftlichen Instituten sämtliche Geräte, Instrumente, Dokumenten-sammlungen abzutransportieren. Alle Fabriken waren abzubauen, alle Maschinen in die UdSSR zu schaffen. Fußböden, Türrahmen, Lichtschalter, Waschbecken, alles wurde herausgerissen und verladen. Alle Wissenschaftler, Techniker, Werkmeister, die diese Geräte und Maschinen bedienen konnten oder in den Forschungsstätten arbeiteten, wurden festgenommen und nach Russland deportiert. Dies betraf mehr als 20.000 Deutsche aus der SBZ, darunter viele Nobelpreisträger und Lehrstuhlinhaber, die viele Jahre lang in privilegierten GuLag-Bezirken für Stalin Forschungsarbeiten leisten mußten. Über 200 Fabriken der SBZ mußten als SAG-Betriebe (Sowj. AG) jahrelang kostenlos ihre gesamte Produktion an die UdSSR abliefern. Die Sowjets bedienten sich auch am Steueraufkommen der SBZ und „transferierten“ so Milliardenvermögen. Die UdSSR hat also über mehr als ausreichende Mittel verfügt, ihre Verpflichtungen (aus den Abmachungen in Potsdam) an Polen zu erfüllen.

Ein spezielles Ziel des organisierten Raubes war das gesamte geistige Eigentum der Deutschen. Jede der allliierten Mächte machte Jagd auf die deutschen Patente, auf Forschungsmaterial, technische Verfahrensvorschriften, Werkzeichnungen, Erfindungen, Prototypen. Alleine die USA haben 750.986 Patente, darüber hinaus weit über 100.000 Patent-Anmeldungen gestohlen4). US-Experten haben eingeräumt, daß der Diebstahl der Patente die US-Wirtschaft mindestens 10 Jahre nach vorne gebracht hat. Der Wert dieser Erfindungen erreicht die Billionengrenze. Auch die Westmächte haben Tausende von deutschen Wissenschaftlern deportiert.

Nicht genug mit den systematischen Plünderungen: Die nach dem Bombenkrieg verbliebene Industriekapazität Deutschlands wurde vernichtet, indem aus etwa 2000 Betrieben die Maschinen abgebaut und abtransportiert, die leeren Werkshallen vielfach gesprengt wurden. Die Nutznießer waren nicht alleine die Alliierten selbst und europäische Länder: Auch nach Kanada, Indien, Australien, Neuseeland, Südafrika und Ägypten wurden diese Maschinen geliefert. Diese blumig als „Demontage“ bezeichnete illegitime Raubaktionen gingen bis in die 50er Jahre weiter und wurden als „Reparationen“ gemäß den interalliierten Abmachungen aufgefaßt.

Alliierter Vertreibungsverbrechen

Lange vor Kriegsende hatten die Alliierten beschlossen (in Jalta), Millionen von Deutschen zur Zwangsarbeit heranzuziehen. Auch dieses alliierte Kriegsverbrechen spricht dem Völkerrecht und jeglichen vorgeblichen moralischen Beweggründen der Alliierten Hohn, ebenso wie Bombenkrieg, Vertreibung und die im „Nachkrieg“ inszenierte Hungerkatastrophe5,6), der etwa 5 Millionen Deutsche in den zerstörten Städten erlegen sind. Der Ertrag des Verbrechens sollte ebenfalls als „Reparationen“ gewertet werden: „reparations in kind“.
Neben 4 Millionen Kriegsgefangenen wurden auch 2,5 Millionen Zivilinternierte und Verschleppte viele Jahre lang unter unmenschlichen Bedingungen zu schwerer und unbezahlter Arbeit gezwungen. Laut Völkerrecht ist es zulässig, während des Krieges Kriegsgefangene in engen Grenzen zur Arbeitsleistung heranziehen. Sie müssen jedoch bezahlt werden und bei Kriegsende sind sie freizulassen. Nicht nur im Sowjetstaat und der SBZ mußten die Zwangsarbeiter schuften. Auch Polen, England, die USA, CSSR, Frankreich, Belgien und Holland waren an den Verbrechen beteiligt. In Dänemark wurden aus Ostdeutschland geflüchtete Zivilisten zum Minenräumen gezwungen, zudem verstarben Tausende Kinder, weil den Flüchtlingen medizinische Hilfe verweigert wurde.
Die Zwangsarbeiter haben Schätzungen zufolge 65 Milliarden Arbeitsstunden im Wert von 325 Milliarden Euro erbracht.

Die gesamte deutsche Handelsflotte und sogar die Fischereiflotte, jegliches Auslandsvermögen von Deutschen wurden dem Raub zugeschlagen. Auch aus diesem Teil des Raubes erhielt Polen einen Anteil.

  1. Meiser Hans, Ausplünderung Deutschlands: 20 Billionen seit 1919. Grabert 2010, S. 65, S.158-160, S.13,
  2. Bundesdrucksache 7/14558, Position 2
  3. Baser Karl, Ausraubung des Deutschen Volkes nach dem WKI und WKII, Graz, 1988
  4. Friedrich Georg, Unternehmen Patentenraub, Tübingen2008, S.70f.
  5. Bacque James, Verschwiegene Schuld, Pour le Mérite, Sedlent 2002
  6. Bellinger Bernhard, Deutsche Kriegsopfer, Selbstverlag 1994

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