Antifa: Eine kriminelle Vereinigung (§129a StGB)? Veröffentlicht am 7. Juni 20237. Juni 2023 von Remstalrebell2 Stellt die Antifa eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar? (Bildquelle: YouTube) Related posts Es gibt ein Recht auf „Nazi“-Propaganda Donald Trump erscheint mit “LGBTs for Trump”-Fahne bei einer Wahlkampfveranstaltung Vom Libertarismus zum ökonomischen Brutalismus – Michael Dangel