Antifa: Eine kriminelle Vereinigung (§129a StGB)? Veröffentlich am 7. Juni 20237. Juni 2023 von Remstalrebell2 Stellt die Antifa eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar? (Bildquelle: YouTube) Related posts Am Pranger im Monat Juli 2022: „Schlaffer&Reitz – Polit-Mikroben ohne Kompetenz“ Schorndorf: Weiterhin ein Platz für linken Hass und Gewalt? „Thing der Titanen V“ – Alle Menschen sind ungleich