Sascha Wagner siegt vor dem Arbeitsgericht gegen Heinrich-Kimmle-Stiftung

Rechtsanwalt Peter Richter und Sascha Wagner bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht (Bildquelle: WIR)

Haltlose Vorwürfe, sachfremde Vorbringungen der Heinrich-Kimmle-Stifung

Liebe Freunde,

heute wurde vor dem Arbeitsgericht Pirmasens meine Klage gegen die Kündigung meines Arbeitsplatzes bei der Heinrich-Kimmle-Stiftung verhandelt.

Vielen Kunden des CAP-Marktes in Thaleischweiler-Fröschen hatten in den vergangen Wochen bemerkt, dass der gut aussehende und immer freundliche Mann, dienstags und donnerstags nicht mehr in den Morgenstunden die Regale auffüllte oder gar den zahlreichen „Corona-Risikogruppen“ ihren Einkauf nach Hause lieferte.

Durch meine Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung wurde der tatsächliche Grund der Kündigung bekannt. Betriebsbedingte Gründe lagen nicht vor, aber ich bin bekennender Regimekritiker. Dem Arbeitgeber passte es nicht, dass ich auf Facebook vor einer Palette Klopapier in einem Fahrzeug der Heinrich-Kimmle Stiftung zu sehen war und dieses epochale Ereignis mit dem Kommentar: „Thaleischweiler-Fröschen gerettet“, versehen war.

Arbeitgeber masst sich Gesinnungsge- und -verbote seiner Mitarbeiter an

Dem heutigen Verhandlungstermin war eine Güteverhandlung vorangegangen. Die Rettung Thaleischweiler-Fröschens mittels einer Palette Klopapier und die Veröffentlichung beeindruckten den Richter überhaupt nicht. Der Arbeitgeber rüstete nun auf. Die Kündigung sollte Bestand haben, weil ich von 1992 bis 2017 Mitglied der „Nationaldemokraten“ gewesen bin.

Worin das betriebsbedingte Kündigungsbegehren liegen sollte, konnte der Arbeitgeber nicht darlegen. Deswegen setzte der Arbeitgeber eine Geheimwaffe ein. Der Arbeitsvertrag sollte unwirksam sein, weil ich bei der Unterzeichnung nicht angab, dass ich Mitglied der Nationaldemokraten war. Auch dieser advokatische Winkelzug beeindruckte den Richter überhaupt nicht.

Wer nun glaubt das arttypische BRD-Possenspiel hätte seinen Höhepunkt erreicht, der hätte in der heutigen Hauptverhandlung erlebt, da kann noch einer daraufgesetzt werden. Folglich trug der Geschäftsführer des Arbeitgebers, Markus Matheis, vor, dass der Arbeitgeber „Nächstenliebe“, ein „christliches Menschenbild“ und keine „Diskriminierung“ wolle. Warum Herr Mattheis mir keine „Nächstenliebe“ gewähren will, ich nicht seinem „Christlichen Menschenbild“ entspräche und er auf meine „Diskriminierung“ bis zum Sanktnimmerleinstag verzichtet, das konnte der Arbeitgeber nicht erklären.

Sieg auf der ganzen Linie

Das Ergebnis war dann auch eindeutig: Der Richter gab meiner Klage in allen Punkten Recht!

Ich habe mich heute direkt nach der Hauptverhandlung beim CAP-Markt für den morgigen Freitag arbeitsbereit gemeldet und habe direkt einen freien Tag bekommen.

Ich bedanke mich bei meinem Rechtsanwalt Peter Richter sowie den zahlreichen Kunden des CAP-Markts aus Thaleischweiler-Fröschen, die heute zu meiner Unterstützung der Hauptverhandlung beiwohnten. Leider reichte der Platz nicht für alle aus.

Ich hoffe, dass bei vom Vertreter der vom Arbeitgeber angekündigten nächsten Instanz genügend Sitzplätze für Kunden vorhanden sind, die sich selber ein Bild über  „Nächstenliebe“, ein „Christliches Menschenbild” und keine „Diskriminierung” machen wollen.

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