Keiner hats gemerkt: Die EU hat Maden, Würmer und Grillen zu Lebensmitteln erklärt! Muß zwar im Kleingedruckten gekennzeichnet werden, wenn Brot, Kekse oder andere Lebensmittel bis zu zehn Prozent Ekel-Food enthalten, das reicht aber bei weitem nicht! Fordern Sie ein eindeutiges großes Gütesiegel „INSEKTENFREI!“. Die REWE-Bäckerei geht damit voran.
Wenn die AfD oder Sahra Wagenknecht im Bundestag dies fordern, werden sich viele, sehr viele Wähler mit ihrer Stimme dem anschließen!
Bewährte EU-Vorgehensweise nach Juncker
Die Leyen-EU folgt der Sentenz von Juncker, „Wir beschließen etwas, und wenn dann kein großes Geschrei … …“. Heimlich still und leise hat die EU dem hungrigen Verbraucher ein dickes Ei gelegt. Bereits seit zwei Jahren sind Mehlwürmer und Heuschrecken als Lebensmittel zugelassen, ab diesem Jahr dürfen auch Hausgrille, Maden des „glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers“ (Buffalowurm, s.o.), weitere Grillenspezies, Bienenmaden und Maden der Soldatenfliege als Lebensmittel verkauft werden.
Schleusen für Insektenbeimischung nun völlig geöffnet
Die Ekel-Viecher können praktisch allen Lebensmitteln zugesetzt werden: Brot, Brötchen, Keksen, Backmischungen, Fertiggerichten, Schokoladen, Biergetränken und alkoholischen Getränken, Pizzas, Getreideriegeln, Porridge oder Nudeln, Trockenmilch, Chips, „Fleischzubereitungen oder Nahrungsergänzungsmitteln“ usw., usw. Die Maden können „im Ganzen“, getrocknet oder gefroren, als Paste und in Pulverform den Lebensmitteln zugesetzt werden, bei Heuschrecken allerdings „ohne Flügel und Beine“. Es gibt endlose Tabellen darüber, welcher Anteil an Brot, Keks, Bier usw. aus diesen Pasten oder Pulvern bestehen darf, es sind bis zu 10%!
Und die EU hält weiter Ausschau nach solchem Futter: Zu den für die europäische Behörde angeblich essbaren rund 2.000 Insektenarten zählt sie vor allem Raupen, Ameisen, Käfer, Wespen, Bienen, und viele Arten von Heuschrecken und Grillen.
Unverständliche „Warnhinweise“ auf Insekten
Nun könnte man ja annehmen, solches stünde ja vielleicht in diversen verstaubten EU-Beschlüssen, aber in Wirklichkeit würde solch ein Mantsch doch nicht zum Verkauf und Verzehr zugemutet. Weit gefehlt! REWE machte den Vorreiter und bot mit leisem Stolz einen Hamburger-Bratling mit üppigen 27 % Buffalo-Wurmzusatz an, viele „Burgergrills“ folgten. Als Ehrenrettung für die REWE-Kette muß erwähnt werden, daß die hauseigene Bäckerei Mühlenbeck jetzt mit mannshohen Plakaten wirbt: „Wir setzen unseren Waren keinerlei Insekten-Zubereitungen zu!“
E120, E904, tenebrio molitor?????
Zwar sind alle diese magenumdrehenden „Lebensmittel“ deklarierungspflichtig, es muß laut Verordnung die lateinische Speziesbezeichnung und eine deutsche Übersetzung angegeben werden, auch die Verarbeitung, also etwa „Ganztier von Buffalowurm“ oder „Acheta domesticus (Hausgrille), abgetötet, entfettet und gemahlen“. Schließlich darf auch eine Warnung und vor gesundheitlichen Gefahren (z.B. Allergie!) nicht fehlen.. Sollten Sie also beim Backwarenstand lesen: „tenebrio molitor, blattodea, acheta domesticus, locusta migratoria 2-Variante migrans, alphitobius diaperinus,“ oder „E 120, E 904“, dann wissen Sie, was Ihnen blüht, oder krabbelt. Aber wer liest schon das Kleingedruckte, wenn er eine Pizza bestellt, Kekse am Kiosk mitnimmt oder eine Backmischung im Markt kauft. Und wer kann etwas mit den kryptischen Bezeichnungen „E-120“ oder „E-904“ anfangen?!
Gütesiegel „insektenfrei“ jetzt
Es gibt reihenweise Gütesiegel für alle möglichen Produkte, auch Lebensmittel.
Was jetzt notwendig ist, um uns nicht den Appetit zu verderben, ist eine eindeutiger Ausschluß: „INSEKTENFREI – kein Zusatz von Insektenzubereitungen!“
Das ist nicht allein für Vegetarier und Veganer wichtig, sondern auch für den Normalverbraucher!