Gemahlene Grillen als Backzutat: „Staub sollt ihr fressen!“

Hausgrillenbeimischung als Beitrag zur Klimarettung! Und alle machen mit! (Bildmontage: WIR)

Auch die EU hat bemerkt, daß ohne bezahlbare Energie (Kunstdünger) und Diesel für die Traktoren die Bauern in der EU die Bauern keine bezahlbaren Lebensmittel herstellen können. Also wurde als Zusatz zu allen denkbaren Backwaren der Zusatz von Pulver aus gemahlenen Hausgrillen (Acheta domesticus) zugelassen. Mahlzeit!

Lebensmittelpreise gehen durch die Decke

Vielleicht haben Sie sich noch keine Gedanken darüber gemacht, daß die Preise für Lebensmittel ins Ungemessene steigen können, wenn mit dem inszenierten Wucher mit allen Energieformen die Preise für alle energieintensiven Erzeugnisse auf das 5 – 10-fache steigen müssen. Zu diesen Erzeugnissen gehören Kunstdünger und alle anderen Agrarchemikalien, ohne die auf den nach der Wegnahme der ostdeutschen Agrarflächen in der BRD keine ausreichenden Ernten zu erzielen sind.

Gerade der kleine Mann leidet unter den Lebensmittelpreisen

Bis jetzt sind ja die Preise für Lebensmittel nur um 10 – 20% gestiegen, die vorgeschalteten Großhandelspreise nur um 42%. Und bislang subventioniert ja der Steuerzahler diese Lücke („Wumms“ genannt), aber auf Dauer kann der lleine Mann nicht für die Profite der Industrie zahlen. Es gab mal eine Zeit, da sorgte eine blühende Industrie für den Wohlstand der Deutschen, aber dann kam „grün“ und seitdem läuft alles rückwärts: Lastenfahrrad, Windmühlen, Spinnrad, Ochsenkarren.

„Unsere letzte Hoffnung“: Mit Grillen soll die Welt genesen

Unsere böse Stiefmutter, die EU-Chefin v.d.Leyen, hat nun mit Wirkung zum 03.01.2023 eine Verordnung in Kraft gesetzt, die „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ als „neuartiges Lebensmittel“ in allen EU-Staaten genehmigt. Ohne erst viel zu fragen oder zu diskutieren. Oder haben sie in den Abendnachrichten davon gehört? Dieses Pulver darf praktisch allen Lebensmitteln beigemischt werden, allen voran Brot, Brötchen und Dutzenden anderen akribisch aufgezählten Lebensmitteln bis hin zu Pizza, Tütensuppen, Schokolade, Biergetränken, Nüssen, Trockenmilch und „Fleischzubereitungen“. Zunächst muß der Hauptbestandteil noch aus den herkömmlichen Lebensmitteln bestehen, bis jetzt sind nur bis zu 5% Insektenpulver darin genehmigt.

Aber keine Angst!

Im Kleingedruckten muß der Hinweis auf das „neuartige Lebensmittel“ enthalten sein, mit dem Zusatz, daß „diese Zutat …allergische Reaktionen auslösen kann“. Als Risiko ist eine ganze Reihe von bestehenden Allergien angegeben, darunter gegen Hausstaubmilben, gegen die bald jedes zweite Kind mit Heuschnupfen allergisch reagiert. Na, dann ist ja alles in Ordnung!

Hersteller Ihres „neuartigen Lebensmittels“ ist eine bislang wenig bekannte Firma aus  Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam. Wegen der Herkunft mußte das Insektenpulver auch auf den Gehalt an Dioxin getestet werden. Für den Gehalt an pathogenen Keimen und Schwermetallen sind für das eingereichte Muster bloß Obergrenzen gesetzt, nur für den Typhus-Erreger und für Listerien ist „nicht nachweisbar“ angegeben.

Monopolgewinne für vietnamesischen Hersteller

Der exotische Grillen-Verarbeiter genießt übrigens Bestandsschutz bis 2028: Bis dahin darf kein anderer gemahlene Grillen in unser Brot mischen. Das erscheint als gewaltiger Vorteil für diesen Vietnamesen und man denkt unwillkürlich daran, daß Frau Leyen mehrfach der Vorteilsannahme bezichtigt wurde.

Ja, wie Klaus Schwab ankündigte („The Great Reset“, s.11): „Nichts wird jemals wieder so sein wie zuvor. Die Normalität … ist zu Bruch gegangen. Die Welt, wie wir sie … kannten, gibt es nicht mehr …!“