
Vorweg zum Sinn dieser Abhandlungsserie:
Diese mehrteilige Abhandlung soll mit dem Missverständnis aufräumen, beim (Rechts-)Libertarismus würde es sich nur um eine verschärfte Form des Liberalismus handeln, der mit Turbokapitalismus und Globalisierung zu assoziieren, ja gleichzusetzen sei.
Egal, ob eine bewusste Verdrehung seitens der Vertreter eines multikulturellen Egalitarismus vorliegt oder ob aus Unwissen alles über einen Kamm geschert wird: Mit beidem soll hier aufgeräumt werden.
Fehlurteil: Wer für uneingeschränkten Warenverkehr eintritt, propagiert auch den uneingeschränkten Personenverkehr, der in der realitätsresistenten Forderung nach: „No border, no nation“, seinen ultimativen Exzess findet.
Uneingeschränkter Waren- und Dienstleistungsverkehr
Ökonomisch betrachtet kommt es bei jeder Einschränkung der globalen Spezialisierung für die Erbringung von Waren und Dienstleistungen zu weltweiten Wohlfahrtsverlusten (Ricardo-Modell der komparativen Kostenvorteile). Durch Einfuhrbeschränkungen mittels Zöllen, Mengenbeschränkungen oder sogenannten nicht-tarifären Handelshemmnissen (Stichwort: ‘Eurobanane‘) ergeben sich für das anwendende Land in aller Regel nur kurzfristige Vorteile und es werden eigene schwache Wirtschaftsbranchen vorübergehend geschützt.
Selbst wenn es nicht zu Gegenmaßnahmen des betroffenen Exportlandes kommt, gewinnt ein Land mit Einfuhrbeschränkungen zumindest in der ökonomischen Theorie langfristig nichts, da ineffiziente Wirtschaftsbranchen bei Betrachtung der Gesamtwirtschaft die Wirtschaftsleistung eines Landes nicht erhöhen, sondern wegen fehlender Effizienz belastet und tendenziell sogar Löhne und Preise nach oben treibt.
Da der Libertarismus wie kaum eine andere Weltanschauung an Effizienz und ökonomischen Gesetzen orientiert ist, verwundert es nicht, dass der Libertäre wie grundsätzlich auch der Liberale den uneingeschränkten globalen Waren- und Dienstleistungsverkehr befürwortet.
Folgt daraus die Forderung nach uneingeschränktem Personenverkehr?
Die libertäre Antwort hierauf lautet uneingeschränkt: Nein.
Die Erklärung hierfür ist denkbar einfach: Bei jeder Interaktion im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehr kam es zu einer (privaten) Übereinkunft zwischen Besteller und Lieferer bzw. Auftraggeber und Auftragnehmer. (Der Staat als Unternehmer ist eine widersinnige Entwicklung mit der an anderer Stelle abgerechnet werden soll).
Wie aber sieht es mit Einwanderung aus – streng zu unterscheiden von Tourismus als vorübergehendem Aufenthalt in einem Wirtschaftsraum, zu dem die Person nicht zugehörig ist? Scherzhaft gefragt also? Wer hat denn die „Versorgungssuchenden“ (Prof. Gunnar Heinsohn) ‘bestellt‘? Natürlich niemand!
Ein Gemeinwesen, das sich anmaßt, für andere ohne Notwendigkeit derart weitreichende Entscheidungen treffen zu dürfen, fühlt sich aus falsch verstandener Humanität und/oder aus einem anmaßenden therapeutischen Erziehungswillen gegenüber seinen Staatsbürgern berechtigt, die nicht Eingeladenen (u.a. als Flüchtlinge, Asylbewerber etc. bezeichnet) zu beherbergen und bürdet damit allen Einwohnern der Gebietskörperschaft Kosten auf!
Zuständig sind nun sogar für deren Unterbringung und erforderlich gehaltene Integration alle Teilnehmer eines Wirtschaftsraumes, obwohl es zu keinerlei individuellen Vereinbarungen mit dem „Versorgungssuchenden“ kam. Witerhin wurde die Sinnhaftigkeit der Einwanderung (Effizienz?) nicht überprüft und die Verantwortlichkeit für entstehende Kosten nicht geklärt.
Einzig vertretbare Lösung nach libertärer Lesart ist eine Einwanderung nur bei vollständiger Kostenübertragung und vollständiger Verantwortlichkeit, durch eine Person der Gebietskörperschaft, die hier bereits etabliert ist.
Gegenposition des Liberalismus zum freien Personenverkehr
Der (heutige) Liberalismus hält den Staat für eine unentbehrliche Institution zur Sicherung der bürgerlichen Freiheitsrechte und universalen Menschenrechte. Weiterhin als notwenigen Garanten der für richtig erachteten liberalen Werte.
‚Natürlich‘ muss Flüchtlingen Zugang zu sicherer Unterkunft und politisch verfolgten Asyl gewährt werden, um das liberale Postulat der Geltung der universalen Grund- und Menschenrechte zu erfüllen. Nützlichkeitserwägungen einer Migration durch Individuen oder gar der ‘Volkswille‘ haben hinter der nur scheinbar ‘liberalen‘ Auffassung einer unbestreitbaren Geltung humanitärer Staatsideale zurückzutreten – mit dem ‘durchschlagenden Erfolg‘ den wir derzeit in Buntland erleben: Parallelgesellschaften, explodierende Kosten für Zuwanderer, zunehmende Kriminalität.
Konsequenz aus dem Gegensatz von Libertarismus und Liberalismus beim Personenverkehr
Der heutige Liberalismus – nicht zu verwechseln mit dem klassischen Liberalismus oder eines Liberalismus im Sinne von Ludwig von Mises – ist bzgl. der (Massen-) Einwanderung Bruder im Geiste des Sozialismus („Alle Menschen werden Brüder“).
Der zeitgenössische Liberalismus zelebriert sich selbst als eine Art Ersatzreligion unter den ‘neuen Zehn Geboten‘ der unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
Der Libertarismus pfeift auf Pseudoreligionen und ist viel effizienter als es der Rechtspopulismus mit seinem Einwanderungsmodell nach kanadischem Vorbild – also einem qualitätsorientierten Punktesystem mit unentbehrlicher finanzieller Mindestausstattung des Einwanderers – jemals sein kann.
Denn sieht man einmal von der nicht auszuschließenden Unmöglichkeit eines Einwanderers ab, trotz beruflicher und finanzieller Mindestanforderungen, seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten zu können, besticht der libertäre Ansatz zur Frage des freien Personenverkehrs durch seine Konsequenz und klare Verantwortlichkeit: