Die „Menschenrechte“ (er-)fordern die Remigration!

Martin Sellner hat es in seinem neuesten Buch klar dargestellt: Remigration jetzt! (Bildmontage: WIR)

Migranten kehren aus vielen Gründen in ihre Heimat zurück: Urlaub, Verwandtenbesuche, Heimweh, „Mißerfolg des Migrationsprojektes“ (bpb) oder „weil die Voraussetzungen für ein Bleiben nicht erfüllt sind“ (BMI). Keinesfalls ist die Konzeption, die Remigration erheblich zu fördern, ein Verstoß gegen Menschenrechte.

Im Gegenteil: Der Primat der Menschenwürde postuliert eine ethische Pflicht zum Projekt Remigration. Es gibt keinen moralischen Anspruch auf Migration.

Unklares Asyl- und Einwanderungsrecht

Leider ist Inhalt und Umfang des „Rechtes, das mit uns geboren ist“ durchaus unklar. Die USA haben die UNO veranlaßt, in einer langen, nichtbindenden Erklärung allgemeine Menschenrechte zu formulieren. Darunter, jeder Mensch habe das Recht, „in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen“. Was mit den 97 % der Asylbewerber zu geschehen hat, die sogar in der BRD abgelehnt werden, steht dort allerdings nicht. Es bliebe zudem jedem Staat unbenommen, die Konditionen festzulegen, unter denen ein derartiges „Recht“ wahrgenommen werden kann. In dem umfangreichen Text findet sich selbstverständlich keine Bestimmung, jeder Mensch habe ein Recht, in das Land seiner Wahl willkürlich und illegal einzureisen oder einzuwandern.

Aber selbstverständlich wird keiner eine Maßnahme zur Remigration fordern, die die Menschlichkeit oder die Menschenwürde verletzt. Worin besteht also nun die „Menschenwürde“ und was fordert sie?

Kultur und Volk sind eine Funktion der Menschenwürde

Die Würde des Menschen besteht in der essentiellen Eigenschaft, die ihn vor den anderen Lebewesen auszeichnet: „Was ist der Mensch“, was ist sein Wesen? Der Humanismus gibt zur Antwort, es sei seine geistige Dimension, Vernunft, Verstand, Spiritualität. Die Wesenseigenschaft der Geistigkeit wird manifest im Austausch zwischen den Menschen.

Der geistige Austausch innerhalb einer Gruppe über viele Generationen hinweg ergibt spezifische Ausdrucksformen des Geistigen, einen Stil, Sprache, eine Kultur. Dadurch entsteht aus seiner Geschichte das „Volk“ als ausschließlicher Träger seiner je besonderen Kultur, als eine Siedlungs- und Herkunfts-gemeinschaft. Der Behauptung und Entwicklung der Kulturen und ihrer Träger kommt ein sehr hoher Rang auf der ethischen Werteskala zu, denn Kultur und Volk sind das konkrete In-Erscheinung-Treten der Menschenwürde.

Jede Störung des Lebens von Kultur oder Volk stellt einen Angriff auf die Menschenwürde dar. Es ist also die Kultur, und die Identität des Volkes, die die Menschenwürde zu bewahren fordert.

Verletzung der Menschenwürde des Ziehvolkes und der Migranten

Die Präsenz von Menschengruppen von erheblicher Fremdheit wirkt sich umso eher als Eingriff in das Leben des Volkes aus, je fremder, zahlreicher und prominenter im Auftreten die illegalen Siedler sind. Es leidet die Vertrautheit innerhalb der Gemeinschaft der Ähnlichen (Überfremdung) und die Bewahrung und Entwicklung der Kultur wird erschwert, die ja Wesen, Daseinsgrund und causa prima des Volkes darstellt. Die Anwesenheit der Fremden ist auch unvereinbar mit dem Leben des Volkes als Herkunftsgemeinschaft. Daher ist die Beschränkung der Migration und die Rückwanderung aus ethischen Gründen zu fordern, um die Menschenwürde der Aufnahmestaaten nicht zu verletzen und die grundgesetzlich gebotene Identität des Volkes nicht zu zerstören.  Die „Ersetzungsmigration“ stellt das Extrem der Volkszerstörung dar.

Ethisch und in jedem Rechtszusammenhang besteht der Grundsatz, daß jegliche Verpflichtung dort endet, wo die Selbstzerstörung beginnt: „Ultra posse nemo obligatur“ (A. Mitterer, „Das Volk steht über der Verfassung“, Volk in Bewegung, 2, 2024). Es kann daher unter keinem ethischen Vorwand gefordert werden, ein Volk sei zur Aufnahme von Fremden in großer Zahl verpflichtet. Es wäre ebenso inakzeptabel, wenn eine Million Bayern ungebeten nach Tibet oder Mekka einwandern wollten, um dort Oktoberfest zu feiern, womöglich noch auf Kosten der Gastgeber.

Schließlich wird durch die Migration auch die Menschenwürde der fremden Siedler verletzt. Auch sie gehören ja zu einem Volk. Sie verlieren durch die Notwendigkeit der Integration bzw. Assimilation das einzige, was sie mitgebracht haben, nämlich ihre eigene Sprache, Lebensart, Kultur, ihre Menschenwürde. In der Rückwanderung regenerieren sie ihre Würde.

Migrationsanreize sind „demographischer Vampirismus“ (Martin Sellner)

Es widerspricht auch jeder Rechtlichkeit, den Staaten der Dritten Welt die knappen Fachkräfte abzuwerben („brain drain“). Selbst Unqualifizierte, die in Europa bloß als Last, stellen in einer Volkswirtschaft der Dritten Welt willkommene Hilfskräfte dar.

Die Bewahrung der Menschenwürde und der Kultur ist der letzte und tiefste Grund für die Forderung nach Remigration. Massenmigration, gar Ersetzungsmigration, schädigt darüber hinaus das Zielland schwerstens in mehr als einer Hinsicht:

Der Sozialstaat ist mit offenen Grenzen unvereinbar; der Rechtsstaat löst sich auf, wenn die Unterscheidung Bürger-Nichtbürger wegfällt; die volkswirtschaftlichen Kosten sind uferlos; die Völker des Abendlandes sind demographisch gefährdet; Überbevölkerung und Umweltbelastung sprechen gegen Zuwanderung; die Bildung und Ausbildung unserer eigenen Kinder leidet beträchtlich unter den Fremdsprachlichen in den Schulklassen; Einschleusung von Unqualifizierten erfordert den Einsatz unserer Fachkräfte zu ihrer Versorgung und hemmt zugleich die Anwerbung von Fachkräften; Kriminalität übersteigt jedes Maß; die Einschleusung einer Vielzahl von Ethnien führt zur Ghettoisierung und Clanbildung, zuletzt zum Bürgerkrieg um die Zuteilung der letzten Ressourcen.