Die eiserne Faust des Götz von Berlichingen
Eine Geschichte, über die hohe Zeit deutscher Ritterschaft, ohne die Berücksichtigung dieses bemerkenswerten Herrn wäre wohl nicht vollständig.
Der schwäbische Reichsritter Götz von Berlichingen lebte im 16. Jahrhundert im Neckargebiet, also dem heutigen Baden-Württemberg. Unsterblich geworden ist er durch Goethes berühmtes Schauspiel mit gleichem Namen von 1772.
In die Geschichtsschreibung ging der Ritter auch aufgrund einer schlimmen Behinderung ein. In einer Schlacht bei Landshut verlor er im Jahre 1504 durch einen Artillerietreffer seine rechte Hand. Mit Hilfe einer geradezu modern und innovativ anmutenden Technik konstruierten Schmiede (wie viele und welche, ist umstritten) ihm eine mechanische und gepanzerte Eisenfaust an der Daumen und Finger voll beweglich waren und mit der er sogar Kämpfen konnte.
Die Konstruktion bestand aus 150 Einzelteilen und war trotzdem noch so stabil, dass der Ritter damit Wirtshaustische zertrümmern konnte (was laut Überlieferung wohl öfters passierte).
Das weltberrühmte Zitat des Götz von Berlichingen
Götz von Berlichingen lebte in der Zeit der letzten großen Ritterfehden und des blutigen großen Bauernkriegs.
Ihm selber verband eine geradezu als Erbfeindschaft zu bezeichnende Dauerkrise mit dem Bischoff von Bamberg. Als Ritter und Edelmann ließ er sich von diesem etwas zu machthungrigen Kirchenfürsten nichts gefallen, so genügte der geringste Anlass dafür, um es erneut, zu teilweise schweren Kampfhandlungen kommen zu lassen. Bei all seiner Robustheit war der Ritter aber auch von einem natürlichen und sehr ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit erfüllt. Dies führte wohl auch dazu, dass er im Jahre 1525 auf dem Höhepunkt des großen Bauernkrieges (zusammen mit anderen, unter diesen auch sein Schwager Franz von Sickingen) für die Bauern Partei ergriff und sie als militärische Anführer im Kampf (auch gegen die habgierigen Kirchenfürsten) unterstützte.
So blieb es nicht aus, dass der Konflikt eine Nummer höher auflief und sich die Reichsregierung einschaltete. Auf dem Höhepunkt der Fehde sah sich der Ritter im Jahre 1528 in seiner Festung Hornberg am Neckar dann schließlich von einem überlegenen kaiserlichen Heer belagert. Hier nun geschah das „unaussprechliche“.
Der vor Ort kommandierende Feldhauptmann des römisch-deutschen Kaisers Maximilian forderte den aufmüpfigen Edelmann dazu auf sich auf: „Gnade und Ungnade“ zu ergeben. Also im heutigen Deutsch, er forderte die bedingungslose Kapitulation. Das aber war in Götz von Berlichingens Augen für einen Edelmann eine geradezu schimpfliche Beleidigung und er sprach die weltbewegenden Worte, die heute fast jeder kennt:
„Bei allem schuldigen Respekt vor seiner kaiserlichen Majestät, sage er ihm, er möge mich im Arsche lecken!“
(Zitat nicht ganz korrekt wiedergegeben)
Der „Schwäbische Gruß“ geht um die Welt
Dieser als „Schwäbischer Gruß“ in die Geschichte eingegangene Satz hat in den vergangenen 200 Jahren auch schon die Gerichte beschäftigt. Ist er nun eine Beleidigung oder nicht?
Interessanterweise gibt es auch darüber verschiedene Ansichten. Im Falle der korrekten Zitierung aus Goethe seinem Theaterstück (Goethes Götz, Spruch aus dem dritten Akt, Ausgabe 1773, Seite 133) ist er auch schon als „historisches Zitat“ und nicht als Beleidigung gewertet worden.
Der Ritter jedenfalls überlebte die Belagerung, musste vor Gericht Urfehde (Frieden) schwören und kam für zwei Jahre hinter Gittern. Später wurde das Urteil dann vom Reichsgerichtshof wegen grober Formfehler aufgehoben.
Während Goethe seinen Goetz im Kampfe sterben ließ, erreichte der historische Götz ein für die damalige Zeit geradezu biblisches Alter von 82 Jahren und starb hochverehrt im Kreise seiner Familie (die gibt es auch heute noch).