Unverhältnismäßigkeit grenzdebiler Allgemeinverfügungen
Die Stadt Heilbronn bzw. das sie derzeit vertretende rote Rathaus überbietet sich in Anbetracht des angeblich so bedrohlichen Pandemiegeschehens vor Ort seit langem mit ständig neuen Gängelungen an sich freier Staatsbürger: „Rot schlägt grün!“, könnte man in Anbetracht der noch umfangreicheren Beschränkung von Grundrechten durch den ‚roten Harry‘ als die des unsäglichen grünen Mininsterpräsidenten Kretschmann sagen.
Der Allgemeinverfügung vom 15. Oktober mit Sperrstunde und Alkoholverbot, folgte bekanntlich jene vom vom 22. Oktober 2020 mit noch weitreichenderen Einschränkungen. Leider waren faktische Vergnügungsauflagen und die lachhafte Bevormundung der Heilbronner beim Alkoholkonsum nicht das Ende der Fahnenstange, was Zumutungen aus dem Hause Mergel anbetrifft.
Offensichtlich unverhältnismäßige Anordnungen des roten Rathauses: Die Allgemeinverfügungen vom 15. und 22. Oktober 2020 mit ihrer generelllen Maskenpflicht
Als wäre man in Reihen des roten Rathauses und seiner liberalen Helfershelfer bisher nicht unentwegt in Sachen Pandemieschutz über das Ziel hinausgeschossen, erfolgte am 15. und 22. Oktober jeweils ein weiterer Sündenfall besonderer Perfidie: Ohne konkrete Erforderlichkeit wurde in manchen Zonen der Innenstadt eine generelle Maskenpflicht angeordnet. Damit schossen die angeblichen ersten Bürger der Stadt endgültig den Vogel ab – dagegen war selbst die Anordnung die grün-scharzen Landesregierung noch großzügig!
Erfolgreiche Klage des Heilbronner Stadtrats Alfred Dagenbach
Erfreulicher Weise nehmen nicht alle Heilbronner die notorischen Gängeleien aus dem roten Rathaus klaglos hin. So rief der langjährige Böckinger Stadtrat Alfred Dagenbach die zuständigen Gerichte an und konnte bereits am 3. November folgendes verkünden:
„Maskenpflicht in Innenstadt aufgehoben! In unserer Stadt Heilbronn wurde die allgemeine Maskenpflicht in der Innenstadt vom Oberbürgermeister heute am 3.11. aufgehoben, nachdem ich am Wochenende einen Eilantrag wegen Unverhältnismäßigkeit gestellt habe. Damit ist der OB einer weiteren Niederlage vor dem Gericht vorgekommen, um sein Gesicht nicht wieder zu verlieren (Nach Urteil keine Maskenpflicht auf Demos). Ab sofort Regelung Landesebene BaWü, keine Pflicht wo der Abstand 1,5m möglich ist.“
Das rote Rathaus rudert zurück
Angeblich wegen Anpassung der Heilbronner Allgemeinverfügung an die allgemein gültigen Regelungen in Baden-Württemberg kassiert das rote Rathaus seine letzte unverschämte Unverhältnismäßigkeit mit der neuen Allgemeinverfügung vom 4. November. Vorwand der Stadtoberen für die erneute Änderung: Man wolle die Bürger nicht mit uneinheitlichen Verordnungen verunsichern und somit zur allgemeinen Rechtssicherheit beitragen. „Aber zuvor einfach über das Ziel hinausschießen!“, möchte man den Verantwortlichen der Käthchenstadt gerne zurufen!