Heimatliebe – mehr als nur ein Wort

Heimat ist ein Menschenrecht (Bildquelle: Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

Heimatbezug bereits im Kleinkindalter

Hohenlohe, am 14. September 2019

„Ich will zu Ihnen über Heimatliebe sprechen.

In meinem Berufsleben habe ich immer Vorträge vor Wissenschaftlern und Professoren gehalten. Wenn ich also ins Schwafeln komme, fragen Sie mich bitte sofort um Klärung, tiefergehende Fragen bitte nach dem Vortrag.

Jeder vernünftige Mensch hat seine Heimat gern. Wir sehen gerne die vertrauten Hügel, Wälder und Gewässer und wir treffen gerne andere Menschen, die uns verwandt sind und die uns verstehen.

Gelegentlich trifft man welche, die einen schief angucken deswegen.

Woher kommt es eigentlich, daß wir Heimat und unser Volk lieben, warum tun wir das? Und ist das überhaupt vernünftig, ist das erlaubt?

Erster traditioneller Hohenloher Heimattag als Beispiel für Heimatpflege (Bildmontage: WIR)
Die Antwort will ich gleich vorwegnehmen:

Es ist eine Selbstverständlichkeit für alle normalen Menschen! Und ob das „erlaubt“ ist? Unsere Gesetze fordern das Bekenntnis zu Volk und Land von uns! Dasselbe tut auch die christliche Religion, und auch die tragenden Weltanschauungen, philosophischen Systeme der Neuzeit. Darauf kann ich nach dem Vortrag eingehen, wenn jemand noch etwas dazu wissen will.

Wenn ein Kind auf die Welt kommt, bringt es wenig mit, fast alles muß es erst erfahren, lernen.

Aber zwei Dinge kann es: Muttermilch saugen und lächeln. Durch dieses erste Lächeln knüpft sich eine enge Verbindung zwischen Kind und Mutter, die lebenslang anhält. Eine Mutter wird ihre Kinder immer liebhaben, und wenn die erwachsenen Kinder in große Not geraten und schwere Schmerzen haben, rufen sie nach ihrer Mutter. Diese Verknüpfung haben die Forscher gründlich untersucht und dabei ein System von besonderen Nervenzellen entdeckt, die „Spiegelneuronen“. Sie erzeugen durch Botenstoffe diese enge Vertrautheit zwischen dem Kindchen und der Mutter, die es nährt und pflegt und warmhält. Diese Vertrautheit überträgt das Kind bei ungestörter Entwicklung auf andere Personen, die ihm Gutes tun, auf den Vater, auf die Familie, auf andere Menschen, auf alle, mit denen es in Austausch treten kann, also auf das Volk, dem es angehört; schließlich wird die gewohnte Umgebung einbezogen, sein Bettchen, die Wohnung, später die unmittelbare und dann die weitere Umgebung, bis zum Horizont.

Und diese wohlbekannte Umgebung, das ist die „Heimat“! Es ist also etwas vollkommen Normales und Natürliches, seine Heimat und sein Volk liebzuhaben. Erwachen diese Gefühle nicht in einem Menschen, so ist er gestört oder dieses natürliche Bekenntnis wurde ihm abtrainiert.

Nun hören wir aber oft, Heimatliebe und das Bekenntnis zu seinem Volk sei etwas ganz Unerwünschtes, ein moderner Mensch solle eher die Fernsten lieben statt der Nächsten und Verwandten. Ist es denn vom Gesetz her eigentlich erlaubt, sich zu Volk und Heimat zu bekennen?

Unsere Gesetze leiten sich allesamt vom „Grundgesetz“ ab, das die allgemeinsten Grundlagen festlegt. Im allerersten Artikel des Grundgesetzes wird bestimmt, daß dem gesamten Grundgesetz und allen Gesetzen die Achtung der „Menschenwürde“ zugrunde liegen muß.

“Menschenwürde“, hört sich schon einmal gut an. Aber was ist das eigentlich? Darüber haben viele Rechtsforscher und Philosophen lange nachgedacht und dicke Bücher darüber geschrieben.

Menschenwürde, das ist das Besondere, das jedes menschliche Wesen auszeichnet, sie ist die wesentliche Eigenschaft des Menschen, jene Eigenschaft, die ihn von allen anderen Lebewesen unterscheidet.

Nur der Mensch kann denken und planen, nur der Mensch hat Geistigkeit und Spiritualität, nur der Mensch entfaltet „Geist“, hat Ichbewußtsein. Diese Fähigkeit ist die Begriffsbestimmung von „Menschenwürde“. Und der Geist ruht nicht, er drückt sich in Werken aus. Alle Geisteswerke einer Menschengruppe in ihrer Gesamtheit bezeichnet man als die „Kultur“ dieser Gruppe.

Begriffsbestimmung von „Menschenwürde“. Und der Geist ruht nicht, er drückt sich in Werken aus. Alle Geisteswerke einer Menschengruppein ihrer Gesamtheit bezeichnet man als die „Kultur“ dieser Gruppe.

Nur der Mensch kann also abstrakt denken, analysieren, Gedankengebäude errichten und weitergeben, Sinn und Bedeutung des menschlichen Lebens betrachten, über sich selber nachdenken. Nur der Mensch kann kreativ Werke der Kultur erschaffen, pflegen, als Tradition weitergeben an die nachwachsende Generation. Diese Weitergabe, „Tradition“, ist sehr wichtig.

Wäre die Kette der Tradition nur in einer einzigen Generation absolut und vollständig unterbrochen, würde die Kultur der Menschheit auf eine frühe Stufe ihrer Entwicklung zurückgeworfen. Denn wer könnte schon die verlorene Sprache wieder erschaffen, wenn er sie nicht von der Mutter erlernt? Wer könnte aus der Erinnerung alle Gedichte, Melodien, Musikwerke wiedererfinden, geschweige denn die Werke der Philosophie und der übrigen Wissenschaft nachschaffen?

Das Volk als Kulturträger

Der Mensch ist ein soziales Wesen, ein Gemeinschaftswesen; was auch immer er unternimmt, er tut es in einer Gruppe; Kultur ist eine Gemeinschaftsveranstaltung! Viele Menschen sind viele Generationen lang gemeinschaftlich daran beteiligt, sie zu entwickeln, auszuformen, zu bereichern und zu bewahren.

Einer alleine kann keine Kultur schaffen oder bewahren.

Ein extremes Beispiel für diesen Gedanken ist jener australische Ureinwohner, der in seiner Muttersprache eine dreistündige öffentliche Ansprache an das dortige Parlament richten durfte, um die Interessen der Einheimischen gegen Schürfgesellschaften zu wahren. Allerdings waren seine Ausführungen für die Zuhörer vollkommen unverständlich, auch für die anderen anwesenden Ureinwohner. Der Vortragende war der letzte Angehörige seines Volkes und der einzige Sprecher seiner Sprache. Seine Gedanken, seine Sprache, wurden nicht weitergegeben, seine Kultur ist mit ihm gestorben.

Kultur kann nicht in kurzen Zeitabläufen neu geschaffen werden. Sie kann nur von einer Menschengruppe entwickelt und bewahrt werden, die im historischen Ablauf zusammengewohnt hat und im geistigen Austausch stand. Eine Kulturgemeinschaft ist also zugleich eine Siedlungsgemeinschaft und Herkunftsgemeinschaft, die seit vielen Generationen ein gemeinsames Schicksal teilt.

Das ist aber präzise die Definition des Begriffes „gewachsenes Volk“.

Die Wahrung der Menschenwürde fordert zwingend die Wahrung der Völker als Träger der Kultur, der tatsächlichen Verwirklichung der Geistigkeit.

Das Gebot des Grundgesetzes, die Menschenwürde als das Wesens-Alleinstellungsmerkmal des Menschen als höchstes Grundrecht anzuerkennen, bezieht sich als übergeordnetes Gebot zunächst auf „Volk“ allgemein, auf alle Völker. In den Folgeartikeln wird diese Forderung aber erklärt:

Das Grundgesetz gilt für das (gesamte) Deutsche Volk, und ausschließlich für seine Angehörigen, es stellt eine Grundordnung spezifisch für das Deutsche Volk dar. Art. 56 GG fordert, alles Regierungshandeln danach auszurichten, das Wohl des Deutschen Volkes zu fördern, dem Deutschen Volk Nutzen zu bringen, Schaden von ihm abzuwehren.

Das Bekenntnis zum eigenen Volk nennt man mit einem Fremdwort „Nationalismus“. Vor diesem Wort braucht man also keine Scheu zu haben. Wenn man gefragt wird. „Bist Du etwa Nationalist?“, dann kann man getrost antworten: „Wenn Du damit das Bekenntnis und die Liebe zu meinem Volk meinst, dann bin ich Nationalist, denn das Grundgesetz fordert das von uns!“ Sich zu seinem Volk zu bekennen, also Nationalist zu sein, bedeutet ja nicht, die anderen Völker abzuwerten, oder gar, ihnen Schaden zufügen zu wollen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, daß Angehörige anderer Völker ein Recht hätten, sich bei uns niederzulassen.

Die Allgemeingültigkeit des Begriffes Menschenwürde muß vielleicht betont werden.

In einer bösartigen Begriffsverdrehung wird nämlich von absichtsvollen Meinungsmachern die grundgesetzlich gebotene Achtung vor dem Begriff Volk (Nationalismus) gleichgesetzt mit dessen Gegenteil; nämlich der Haltung des Überlegenheitsdünkels und Auserwähltheitswahnes: Der Chauvinismus will fremde Kulturen herabzusetzen und verachten.

Das Grundgesetz fordert die Achtung vor dem Volk, verbietet die Verachtung anderer Völker.“

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