Psychopathen mit Rechtsdrall: Rechtsanwältin Schneiders rückt den NSU-Komplex in ein realitätskonformes Licht

Keine Unschuldsvermutung im NSU-Prozess (Bildquelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de)

Proppenvoller Saal: Wesentlich mehr war möglich

Die Bewegung WIR rief, lud die bekannte Rechtsanwältin Nicole Schneiders, 40, Verteidigerin von Ralf Wohlleben zu einem Vortrag ein – und die politisch Interessierten strömten. In Massen. Es war grenzwertig eng als Versammlungsleiter Michael Dangel seine einführenden Worte an die Anwesenden richten konnte. Ärgerlich: Bei einer geeigneten Räumlichkeit und der Möglichkeit, einer öffentlichen Ankündigung hätte das rechte politische Spektrum im Kreis Heilbronn binnen weniger Tage erneut mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger begrüßen dürfen. Hätte….. – aber die Zeiten ändern sich. Nichts wünscht man sich als verantwortungsvoller Bürger in Heilbronn mehr als eine Bolsonarisierung des links-grün-versifften politischen Klimas.

WIR machte Schluss mit Verschwörungstheorien und wilden Spekulationen

Wer könnte besser zum NSU-Prozess Stellung nehmen als die versierte Strafrechts-Verteidigerin Nicole Schneiders, die den vom Gericht als schuldig befundenen Ralf Wohlleben im NSU-Prozess weiterhin verteidigt, da nahezu alle für schuldig Befundenen eine Revision des Urteils des LG München beantragt haben. Aus gutem Grund, wie sich im Verlaufe des Abends zeigen sollte. Der dritte Mann, die angeblich unmögliche Selbsttötung der Herren Mundlos und Böhnhardt, die oftmals in ihrer Ausführung bestrittene Brandstiftung von Beate Zschäpe – alles wurde in das Reich der Spekulation und des Halbwissens verwiesen. Angebliche Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten Mundlos und Böhnhardt in den Raum der Mythen und Verschwörungstheorien verwiesen. Es kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass die VS-Spitzeldichte um das NSU-Trio beängstigend war: in Zahl und Nähe um die Täter Mundlos und Böhnhardt.

Vorverurteilung durch Medien und öffentlicher Druck

Die Unschuldsvermutung galt für Beate Zschäpe nicht. Zweifelsohne und auch selbst eingeräumt hat sie sich Straftaten zu Schulden kommen lassen. Aber Mittäterin? Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Merkmale für die Mittäterschaft Tzschäpes an den Morden von Mundlos und Böhnhardt nicht erfüllt. Nach Überzeugung der souverän vortragenden Strafrechts-Verteidigerin Nicole Schneiders müsste der BGH seine ständige Rechtsprechung in Sachen Mittäterschaft völlig ändern, um das Skandalurteil gegenüber Beate Zschäpe aufrecht zu erhalten. Moralische Schuld steht nicht zur Disposition eines Gerichtes. Ihre Strafe für nachgewiesene Straftaten hat sie verbüßt. Nach Prozessende hätte sie als freie Frau das Gericht verlassen müssen. Vorverurteilt war die Hauptangeklagte aber schon vor Prozessbeginn. Gleiches galt für Ralf Wohlleben. Das Gericht zu München sah es als erwiesen an, dass Wohlleben eine Mordwaffe für die NSU-Täter beschafft habe. Die beteiligten Waffenbeschaffer aus der Halbwelt und deren widersprüchliche Aussagen lassen hieran erhebliche Zweifel aufkommen.

Die NSU-Mörder Böhnhardt und Mundlos: Psychopathen mit wirrer rechter Weltanschauung

Die Dimension der Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt wurde von Nicole Schneiders eindrucksvoll aufgezeigt: Hier waren Psychopathen am Werk. Trophäenartig wurden am jeweiligen Tatort getragene Kleidungsstücke im Schrank aufbewahrt, perfide Filmdokumente angefertigt und aufbewahrt. Hier waren keine rechten Überzeugungstäter im Stile einer phantasierten „Braunen Armee Fraktion“ am Werk, sondern Geisteskranke mit wirrem Weltbild und schwachsinnigen Ideen. Psychopathie aber kann bekanntlich nicht nur politische, sondern auch religiöse oder sexuelle Dimensionen annehmen. Im Falle von Mundlos und Böhnhardt waren Polit-Psychopathen am Werk. Den Beweisanträgen der Verteidigung auf Überprüfung des wirren Verhaltens der Täter wurde freilich nicht nachgegangen. Aufrecht erhalten wurde das Bild, zweier militant rechtsextremer Täter und eines vermeintlichen rechten Unterstützer-Netzwerks: Der NSU-Mythos war geboren. Die Revision wird auch hier für Klarheit sorgen müssen.

Suggestionsformel beim NSU-Komplex wirkt: Vom Mythos eines militanten rechten Netzwerks

Die Berichterstattung der Medien lässt sich leicht auf die von Wolfgang Grunwald entwickelte Suggestionsformel reduzieren:

Bestehend aus den drei Teilen Wahrheit, Halbwahrheit und fetter Lüge wurde ein Meta-Glaubenssatz entwickelt:

  • Die NSU-Täter haben Menschen umgebracht (Wahrheit)
  • Es ist unwahrscheinlich, dass es sich bei einer über ein Jahrzehnt tätigen Terrorgruppe um Einzeltäter handelt (Halbwahrheit als Suggestion)
  • Hinter den Tätern muss ein bisher nicht bekanntes Netzwerk stecken – und damit sind alle „Rechten“ schuldig (fette Lüge als Super-Suggestion)

Aus der medialen Dauerberieselung heraus versucht man eine Meta-Wahrheit zu kreieren dergestalt, es sei ab dem letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts ein rechtes Terrornetzwerk am Werke gewesen, dessen tatsächliche Tragweite die Gerichte mit Rücksicht auf die Verfassungsschutzbehörden nicht an den Tag bringen konnten.

Aber jede Suggestion und die perfide Super-Suggestion prallt an denen ab, welche ohne Vorurteile faktenbasiert den NSU-Komplex analysieren.

Alles andere ist die niederträchtige Kreation eines NSU-Mythos.

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