Linker Schreiberling präsentiert angeblichen Wissenschaftler mit vermeintlich gleicher Gesinnung
Erfreulich ist, dass sich das lokale linke ‚Qualitäts‘-Printmedium „Heilbronner Stimme“ nun abermals mit der bundesrepublikanischen Geschichtsverfälschung beschäftigt und prompt in ein riesiges Fettnäpfchen tappt. Unter dem Titel: „Wie ein Historiker die rechte Rede bei der Fackelmahnwache in Heilbronn bewertet“, wurden am 14. Dezember 2022 wieder einmal mit einem niveaulosen Beitrag die Seiten gefüllt.
Adrian Hoffmann entblödet sich nicht, einen angeblichen Wissenschaftler zu zitieren, der aber namentlich nicht genannt sein möchte. Damit aber verlässt jeder Wissenschaftler den Boden der Wissenschaftlichkeit, da er sich wegen seiner Anonymität der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit seiner Auffassung entzieht. Dieses absolut lachhafte Verhalten der „Heilbronner Stimme“ entspricht dem Vorbringen eines Zeugen bei einem Gerichtsprozess, der allerdings nur eine anonyme Erklärung abgibt.
Im einen wie im anderen Falle sind alle derartigen Einlassungen völlig wertlos. Daneben muss sich der angebliche Wissenschaftler neben seiner wissenschaftlichen Unredlichkeit auch die charakterliche Frage stellen, ob er nicht nur ein Pseudo-Wissenschaftler ist, sondern eine Person, die von vielen ob des an den Tag gelegten Verhaltens als Feigling, dem es an jeglichem männlichen Schneid fehlt, eingestuft wird.
Existiert der „HSt-Pseudo-Experte“ überhaupt?
Spätestens seit dem Fall Claas Relotius, der mit erstunken und erlogenen Berichten Mitleid bei bundesrepublikanischen Empathieheulsusen für angebliche Flüchtlinge erregen wollte, ist der Konsument der bundesrepublikanischen ‚Qualitäts‘-Medien wie Spiegel und Co. vorsichtig geworden. Gibt es den angeblichen Wissenschaftler, der vom linken Schreiberling Adrian Hoffmann angeführt und zitiert wurde, überhaupt? Oder hat der ‚liebe Adrian‘ einfach nur in der reichhaltigen Literatur linker Geschichtsverfälschungen ein Zitat entnommen? Wir werden es wohl nie erfahren.
Will die „Heilbronner Stimme“ das Kriegsverbrechen der Alliierten am 4. Dezember 1944 leugnen?
Selbst wenn der als solcher bezeichnete anonyme Wissenschaftler ein solcher wäre, kann dessen Argumentation in keiner Weise nachvollzogen werden. Allein die Tatsache, dass unbestritten Kriegsverbrechen von Seiten des Deutschen Reiches ausgingen, rechtfertigt in keiner Weise das Begehen eigener Kriegsverbrechen durch die Alliierten als Reaktion auf vorangegangene deutsche Kriegsverbrechen.
Damit würden die Alliierten ebenfalls den Boden des Kriegsrechts verlassen haben. Hier wird ganz offensichtlich Recht mit Selbstjustiz bzw. Rache verwechselt. Die perfide Argumentation von Hoffmann und seinen Genossen läuft letzten Endes darauf hinaus, dass wegen des deutschen Angriffskrieges jedes Mittel der Alliierten erlaubt gewesen wäre, selbst das schwere Kriegsverbrechen an den Heilbronner am 4. Dezember 1944.
Letzter Hinweis zum Schluss: Auch das Leugnen von Kriegsverbrechen ist nach herrschender Meinung als Straftatbestand einzustufen. Dies gilt zweifelsohne auch für das schwere alliierte Kriegsverbrechen der britischen Bomberflotte am 4. Dezember 1944.
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