Die Wiedervereinigung Deutschlands mit Österreich 1938 – Dr. Gunther Kümel

Erst wenn wir erkennen, woher wir kommen, realisieren wir, wer wir sind – Compact gibt Wegweise

Am Anfang stand der Deutsche Bund

Das gemeinsame Haus der Deutschen, das „tausendjährige Deutsche Reich“, mußte nach den Eroberungen Napoleons aufgelöst werden und wurde 1815 durch den Deutschen Bund ersetzt. Nach 1866 ging der Norden und Osten der deutschen Staatenwelt eigene Wege, die 1871 zur Begründung des Zweiten Deutschen Reiches führten. Fortan waren Österreich und Deutsches Reich getrennte Staaten, in Wien und in Berlin durch zwei Kaiserdynastien repräsentiert.

Im Vielvölkerstaat des „Alten Österreich“ lebten 10 Millionen Deutsche. Als der Staat 1918 in seine nationalen Bestandteile zerfiel, erklärten sich die bisherigen gewählten Vertreter der deutschen Gebiete zur Volks-Vertretung eines neuen Staates, den sie (zur Unterscheidung vom „Alten Österreich“) als „Deutschösterreich“ bezeichneten. Selbstverständlich waren die Vertreter der Südtiroler und der Deutschböhmen („Sudetendeutsche“) Angehörige dieser Körperschaft.

Deutschösterreich lange vor 1938

1919 entwarf der renommierte Völkerrechtslehrer Prof. Dr. KELSEN eine Staatsverfassung.

Art.1 „Deutschösterreich ist eine demokratische Republik“
Art.2 „Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik.“

Diese zentralen Bestimmungen waren bereits prägend für einen Vorläufer, der schon am 12. November 1818 als vorläufige Verfassung in Kraft getreten war. Auch in der neuen Verfassung der Weimarer Republik war Deutschösterreich als Bestandteil Deutschlands bestimmt. Der Zusammenschluß der deutschen Österreicher mit dem Reich war für jedermann eine Selbstverständlichkeit In einer Reihe von Verhandlungen wurden nur noch die näheren Modalitäten der Staatsfusion vereinbart. Wien und Berlin sollten gemeinsam Hauptstadt des Reiches sein, u.a. waren einige Ministerien und Parlamentssitzungen Wien vorbehalten, usw.

Als nach Jahren des Bürgerkriegs und einer Diktatur durch Dollfuß und Schuschnigg endlich der ersehnte „Anschluß“ (Wiedervereinigung) kam, waren die allermeisten Österreicher erleichtert und hochzufrieden. Die Österreicher akzeptierten den Übergang der verhaßten Schuschnigg-Diktatur zur autoritären „Führung“ durch Hitler. Unter seiner Herrschaft wurden immerhin mehrere Volksabstimmungen über wichtige politische Fragen zugelassen. Die „Volkswohlfahrt“ entsandte einen „bayerischen Hilfszug“ mit Lebensmitteln und Liebesgaben. Arbeitslosigkeit und die Not vieler Familien in Österreich, namentlich in den Städten waren binnen weniger Monate durch Investitions- und Aufbauprogramme behoben. In den ersten Monaten nach dem WKI waren vielfach Kinder aus Wien und aus Industrierevieren in die Schweiz verschickt worden, daheim wären sie verhungert.

Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört

Diese Wiedervereinigung wurde nicht als „Annexion“, sondern streng legal als Fusion nach den Bestimmungen der österreichischen Verfassung durchgeführt, und sie wurde durch ein deutschlandweites Plebiszit bestätigt. Als Demonstration der begeisterten Freiwilligkeit des Zusammenschlusses schlug der Bundeskanzler Österreichs vor, daß parallel zum Einmarsch der Wehrmacht Truppen des österreichischen Bundesheeres ins „Altreich“ einmarschieren sollten. Dieser Plan wurde sofort umgesetzt und gestaltete sich zu einem Festzug, wie auch der Einmarsch der Wehrmacht nur als „Blumenfeldzug“ bekannt wurde.

Die Raubbestimmungen der Diktate von Versailles und St. Germain waren selbstverständlich keineswegs demokratisch legitimiert, also nicht vertraglich vereinbart, sondern aus Willkür durch Erpressung (Fortdauer der Hungerblockade) erzwungen. Nach diesem Oktroi durften nur 6 Millionen Deutsche in diesen Staat aufgenommen werden. Die Gebiete Deutsch-Böhmen, Deutsch-Mähren, Österreichisch-Schlesien und Südtirol mußten wieder aus dem neugegründeten Staat ausscheiden, was unter Protest in feierlichen Trauersitzungen vom österreichischen Parlament vollzogen wurde. Auch Südkärnten, Südsteiermark und zwei deutsche Städte des Burgenlandes (Ödenburg, Steinamanger) sowie die deutschbesiedelten Teile Pressburgs gingen verloren. 50 Prozent der deutschen Bevölkerung Ödenburgs wurden vertrieben.

Verbot von Deutschösterreich

Sogar der Staatsname wurde verboten. Als die Österreicher den Staat nun in „Deutsch-Österreich“ umbenannten, wurde auch das verboten: „Deutschösterreich“ mußte den Namen „Republik Österreich“ führen. Sogar die Verfassung des Staates wurde verboten und ein stringentes Vereinigungsverbot darin oktroyiert, obwohl mehrere Volksabstimmungen in den Bundesländern mit 97-99 % Zustimmung die Vereinigung forderten. Eine Abstimmung österreichweit wurde rundweg verboten. Auch die Weimarer Verfassung mußte dahingehend abgeändert werden.

Das Bewußtsein, zum deutschen Kulturkreis zu gehören, war eben schon immer selbstverständlicher Teil der Identität der Habsburger Dynastie und der Salzburger, Steirer, Kärntner, Tiroler usw. gewesen. Es erwies sich als fast unlösbare Aufgabe, sie davon wenigstens zu einem Teil abzubringen. Nach 1945 gab es die Justiz als Waffe, bis hin zu Todesurteilen. Über zehn Prozent des Volkes waren viele Jahre lang von Wahlen und der bürgerlichen Existenz ausgeschlossen. Administrative Maßnahmen wurden bloß verlacht, wie der Versuch, „Deutsch“ als Hauptfach durch „Unterrichtssprache“ zu ersetzen. Nach dem Namen des Unterrichtsministers HURDES nannten die Österreicher ihre Sprache nun „Hurdistanisch“. Später gab es noch das „Österreichische Wörterbuch“, in dem sich der Interessierte über die Schreibweise von Palatschinken, Watschenmann und Paradeiser informieren konnte. Noch als in der BRD die Republikaner sich formierten, witzelten die Österreicher: „Es gibt schon so lange drei Republiken in Deutschland, es muß ja endlich auch ein paar Republikaner geben!“

Irres Wiederbetätigungsverbot

Schon 1945 oktroyierte die Sowjetische Besatzungsmacht das „Verbotsgesetz“, das in wortreichen Unter-Paragraphen der lit. 3 jegliche Regung, die einen Bezug zum Deutschtum oder gar Nationalsozialismus zu enthalten schien, mit „… dem Tode und dem Entzug sämtlichen Vermögens …“ bedrohte. Für die meisten Österreicher bedeutete der Nationalsozialismus ohnehin nicht mehr als lediglich das: Bekenntnis zum Deutschtum. Die österreichische Justiz entblödete sich nicht, noch einige 30 Jahre lang Leute nach diesen „Stalinparagraphen“ anzuklagen. Da dieses Gesetz von vornherein verfassungswidrig war, war es als Teil der Staatsverfassung erlassen worden. Als 1955 die Todesstrafe im Strafgesetz abgeschafft wurde, geschah dies durch ein einfaches Gesetz, das eine Verfassungsbestimmung nicht derogieren kann. Deshalb ist die Todesdrohung trotz mehrfacher Novellierung und substantieller Erweiterung und Verschärfung (Höchststrafe nun 20 Jahre Kerker) mutmaßlich formal auch heute noch in Kraft.

Umfassenden Gebrauch machte die Justiz allerdings vom § 3 (g). Er bezieht sich gar nicht auf irgendeine Handlung, These oder Aussage der Nationalsozialisten. Er bezieht sich auf dessen mögliche gedankliche Fortentwicklung, auf irgend etwas, das vielleicht (sic!) „im nationalsozialistischen Sinne“ gewesen sein könnte. Das kann nun allerdings alles, alles nur Erdenkliche sein! Und tatsächlich wurde dieser Passus nun für alle Zukunft zum magischen „Passepartout“ der Justiz. Etwa wurde ein Mann zu jahrelangem Kerker verurteilt, der die Aussage eines Dichters aus der BRD sich zu eigen gemacht hatte: „Wir fordern den gesunden Bauern auf gesundem Acker!“

Das sei „Wiederbetätigung“, urteilte das Gericht. Denn auch im NS sei Wert auf Gesundheit der Landbevölkerung gelegt worden, und gebe es den NS noch, könnte er sich doch gerade so ausgedrückt haben! Und noch vor wenigen Monaten wurde gegen einen Urlauber ein Verfahren wg 3g eröffnet und der Mann mit EU-Haftbefehl gesucht (und innerhalb der EU auch verhaftet), der auf eine Urlaubskarte gekritzelt hatte: „Viele Grüße aus der schönen Ostmark“.

Es scheint, daß das Ziel des Abtrainierens des Deutschbewußtseins trotz erzdrakonischer Maßregeln noch nicht völlg erreicht ist.